Kartellgesetz: sgv erfreut über das Nichteintreten des Nationalrats

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv zeigt sich «sehr erfreut» über den Nationalratsentscheid, nicht auf die Revision des Kartellgesetzes einzutreten. Der Rat habe damit einem widersprüchlichen Gesetz eine Abfuhr erteilt, das sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch den KMU schaden würde, befindet der Gewerbeverband. Angesichts des sehr deutlichen Resultats im Nationalrat, erwartet der sgv, dass auch der Ständerat das Geschäft endgültig versenkt.

Die vom Bundesrat eingeleitete Revision schwächt nach Ansicht des Gewerbeverbandes das Kartellgesetz (KG). Deshalb werde sich der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft weiterhin für die Stärkung des heute gültigen KG engagieren und gegen die Revision kämpfen, teilt er mit. «Die Vorschläge des Bundesrates sind ökonomisch falsch und bewirken massive Regulierungskosten, die gerade KMU stark belasten würden: Meldepflichten, Beweislastumkehr und Preiskontrollen sind nur einige Aspekte davon», so der sgv.

In der Mitteilung heisst es weiter, die mit der Revision vorgesehene Einführung eines Teilkartellverbots würde sämtliche Kooperationen verbieten und damit die KMU-Wirtschaft massiv benachteiligen. Auch hätten Konsumentinnen und Konsumenten negative Konsequenzen zu tragen, da sie künftig nur noch aus einer kleineren Auswahl mit weniger Qualität und Service wählen könnten.

Vor allem aber atme die Vorlage den Geist der Überregulierung und sei deshalb nicht mit einer freien und verantwortungsvollen Marktordnung zu vereinbaren. «Und machen wir uns nichts vor: Regulierungskosten bedeuten automatisch höhere Preise für Konsumentinnen und Konsumenten. Der sgv setzt sich für einen funktionierenden Wettbewerb ein. Dieser kann nur gedeihen, wenn die Regeln dafür klar und stabil sind. Das heutige Kartellgesetz ist scharf und zeigt Wirkung», schliesst der Gewerbeverband seine Stellungnahme. (sgv/mc)

Schweizerischer Gewerbeverband

 

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