Kontingente für qualifizierte Arbeitskräfte bleiben unverändert.
Bern – Trotz sich abzeichnender Konjunkturflaute sollen im nächsten Jahr gleich viel qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA in der Schweiz Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis haben wie im 2011. Der Bundesrat hat beschlossen, an den Kontingenten nicht zu schrauben.
Wie aus einer Mitteilung des Justiz- und Polizeidepartements hervorgeht, sollen Schweizer Unternehmen im 2012 insgesamt 8500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren dürfen. Bei 3000 davon handelt es sich um langfristige Aufenthaltsbewilligungen, bei 5000 um Kurzaufenthaltsbewilligungen.
Auf Spezialisten angewiesen
Die international stark vernetzte Schweizer Wirtschaft sei auch auf Spezialisten angewiesen, die aus Ländern ausserhalb der EU oder der EFTA stammten, begründet der Bundesrat in dem Communiqué seinen Entscheid. In der EU und der EFTA könnten nämlich nicht alle benötigten spezialisierten Arbeitskräfte rekrutiert werden.
Bericht über Zuwanderung Mitte 2012
Der Bundesrat habe gleichzeitig den getrübten Konjunktur-Aussichten Rechnung getragen, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Sie wies dabei darauf hin, dass der Bundesrat Mitte 2012 einen umfassenden Bericht über zur Zuwanderung vorlegen wird und dabei auch auf die Kontingentpolitik des Bundes eingehen wird.
Nach Ansicht des Bundesrats kommt zurzeit der Beschäftigung von inländischen Arbeitskräften und Erwerbstätigen aus den EU/EFTA-Staaten unverändert oberste Priorität zu. Bewilligungen sollten an Drittstaatsangehörige nur erteilt werden, wenn deren Anstellung einem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspreche.
Stabiles Kontingent für Entsandte
Weiter beschloss der Bundesrat in der Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), auch an der Zahl Bewilligungen für Dienstleistungserbringer festzuhalten, die aus dem EU/EFTA-Raum stammen und über 120 Tage in der Schweiz im Einsatz stehen.
Hier gewährt der Bundesrat ein Kontingent von 3000 Kurzaufenthalterbewilligungen und 500 Aufenthaltsbewilligungen. Unter diese Bewilligungskategorie fallen Arbeitnehmer, die in einem EU/EFTA-Land angestellt sind und vorübergehend in die Schweiz entsandt werden, um einen Auftrag – etwa bei einer Tochter- oder Partnerfirma – auszuführen.
In diesem Zusammenhang fordert der Bundesrat, dass solche Bewilligungen nur erteilt werden, wenn orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen eingehalten werden und ein gesamtwirtschaftliche Interesse gegeben ist. (awp/mc/pg)