Bern – Auch die siebte Verhandlungsrunde im Baugewerbe hat nach Ansicht der Gewerkschaften keine Annäherung bei der Frage nach der künftigen Gestaltung der Arbeitszeit gebracht. Der Schweizerische Baumeisterverband spricht von «konstruktiv geführten Gesprächen».
Die Vertragsparteien haben zwei weitere Verhandlungstermine vereinbart. Sie sollen am Dienstag, 22. November und am Montag, 28. November 2022 stattfinden.
Das Ziel der Gewerkschaften sei es, bis am 28. November ein Verhandlungsresultat zu erzielen, das den Entscheidungsgremien vorgelegt werden könne, teilten Unia und Syna am Dienstag mit.
Seit dem 17. Oktober sind laut den Gewerkschaften schweizweit rund 15’000 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter auf die Strasse gegangen. Sie forderten insbesondere eine bessere Planbarkeit der Arbeitszeit und dass ihre Arbeitstage vor allem im Sommer nicht noch länger werden sollten.
Keine Annäherung
Laut den Gewerkschaften hat auch die siebte Verhandlungsrunde keine Annäherung in der entscheidenden Frage um die Gestaltung der Arbeitszeit gebracht. Noch immer drängten die Baumeister darauf, dass die Arbeitstage im Sommer noch länger würden und dafür im Winter die Arbeit auf Abruf zunehme, heisst es in der Medienmitteilung. Zu einer solch einseitigen Lösung, würden die Bauarbeiter unter keinen Umständen Hand bieten.
Ohne Verhandlungslösung würde es ab dem 1. Januar 2023 einen vertragslosen Zustand im Baugewerbe geben. Ab diesem Zeitpunkt sei mit weiteren Mobilisierungen und Streikaktionen zu rechnen, schreiben Unia und Syna.
Der Baumeisterverband (SBV) sprach in einer Mitteilung von «konstruktiv geführten Gesprächen» bei denen er den Bedenken vor überlangen Arbeitstagen begegnet sei. Bezüglich Lohnerhöhungen zeige sich der SBV weiter gesprächsbereit. Die Baumeister stellten «bei einer substanziellen Verbesserung des LMV beim Arbeitszeitmodell entsprechend Lohnerhöhungen in Aussicht». Ohne diese Verbesserungen «bewegen sich die Möglichkeiten auf einem deutlich tieferen Niveau».
Die aktuellen Forderungen der Gewerkschaften nach einem vollen Teuerungsausgleich plus zusätzlich 1 Prozent mehr Lohn bezeichnet der SBV als unrealistisch. (awp/mc/ps)