Bern – Mit der Übergabe der Ratifikationsurkunde am 6. Oktober 2017 in New York wird die Schweiz offiziell Mitglied des Klimaübereinkommens von Paris. Es wird für die Schweiz 30 Tage später, also am 5. November 2017, in Kraft treten. Es sieht unter anderem die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten vor. Die Schweiz hatte sich bei den Verhandlungen zum Klimaübereinkommen stark engagiert.
Botschafter Jürg Lauber, der Chef der Mission der Schweiz bei der UNO in New York, hat am Freitagvormittag dem UNO-Generalsekretär die Ratifikationsurkunde der Schweiz für das Klimaübereinkommen von Paris übergeben. Der UNO-Generalsekretär ist Depositar des Abkommens, das die 195 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen am 12. Dezember 2015 in Paris verabschiedet haben. Die Schweiz wird somit als Mitglied an der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris teilnehmen, die im Rahmen der nächsten Klimakonferenz abgehalten wird. Diese findet vom 6. bis 17. November 2017 in Bonn (Deutschland) statt.
Eine neue Ära der internationalen Klimapolitik
Das Klimaübereinkommen von Paris leitet eine neue Ära der internationalen Politik gegen die Klimaerwärmung ein. Es fördert eine schrittweise Reduktion fossiler Energien, mit dem Ziel, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den Emissionen und dem Abbau von Treibhausgasen durch Senken zu erreichen.
Um die Erderwärmung global deutlich unter 2 Grad zu halten oder gar auf 1,5 Grad zu limitieren, verpflichtet das Pariser Übereinkommen alle Länder, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die öffentlichen und privaten Finanzflüsse müssen auf eine treibhausgasarme und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähige Entwicklung ausgerichtet werden.
Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030
Mit der Ratifikation des Übereinkommens wird das von der Schweiz angekündigte Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu reduzieren, verbindlich. Dieses Ziel wurde vom Parlament im Juni 2017 zeitgleich mit der Zustimmung zur Ratifikation verabschiedet. Gemäss dem Übereinkommen von Paris muss dieses Reduktionsziel in erster Linie durch eine Senkung der inländischen Emissionen erreicht werden. Dank einem Marktmechanismus, dessen Regeln von der internationalen Gemeinschaft bis 2018 genehmigt werden müssen, lässt es aber auch Emissionsverminderungen im Ausland zu. Der Anteil der inländischen Emissionsreduktionen und jener der Verminderungen in Drittländern wird im CO2-Gesetz festgelegt werden. Im Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes, der 2016 in die Vernehmlassung geschickt wurde, hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 höchstens zu 20 Prozent im Ausland erfolgen und für die Erreichung des Ziels der Schweiz für 2030 berücksichtigt werden darf. Die Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes sollte bis Ende 2017 an das Parlament überwiesen werden.(EDA/mc/cs)