Bern – Die Wahl eines neuen Bundesanwaltes oder einer neuen Bundesanwältin wird ein zweites Mal verschoben. Das hat die parlamentarische Gerichtskommission nach der Anhörung von drei Kandidierenden entschieden. Sie will die Stelle erneut ausschreiben.
Die Gerichtskommission habe dies am Mittwoch nach ausgiebiger Diskussion so entschieden, sagte ihr Präsident, Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR), am Mittwoch in Bern vor den Medien. Er sei guter Hoffnung, sagte Caroni, für einen dritten Wahl-Anlauf in der Sommersession eine geeignete Kandidatin oder einen Kandidaten zu finden.
Die Wahl hätte am 17. März in der Frühjahrssession über die Bühne gehen sollen. Der dritte Anlauf könnte nun in der Sommersession stattfinden, wie Caroni sagte. Bei keiner der Kandidierenden habe sich eine Mehrheit der Gerichtskommission vorstellen können, dass das «unsere Kandidatur» sei. Auch ein Zweiervorschlag habe keine Mehrheit gefunden.
Juristisches Knowhow nicht das Problem
Der Kommission sei es wichtig, dass die Kandidatin oder der Kandidat die hohen Anforderung an das Amt allesamt erfülle. Juristisches Knowhow sei nicht das Problem. Hinzu komme Menschliches und die Führung des Amtes.
Dass es noch keine Lösung gebe, sei nicht allzu schlimm, sagte Caroni. An der Spitze der Bundesanwaltschaft gebe es seit 1. September eine funktionierende Stellvertreter-Lösung. Die Kommission wolle einen breit getragenen Entscheid, keine hauchdünne Entscheidung.
Eigentlich hätte das Parlament den neuen Bundesanwalt bereits im vergangenen Dezember wählen sollen. Doch die zwei zuletzt übrig gebliebenen Kandidaten der ersten Bewerbungsrunde hatten den Ansprüchen der Gerichtskommission nicht genügt. Sie machte deshalb keinen Vorschlag und schrieb den Posten neu aus. (awp/mc/pg)