Kontingente für Fachleute aus Drittstaaten bleiben 2024 unverändert
Bern – Im kommenden Jahr sollen gleich viele Erwerbstätige aus Staaten ausserhalb von EU und Efta in der Schweiz leben und arbeiten können wie 2023. Der Bundesrat hat entschieden, die Drittstaats-Kontingente unverändert zu lassen.
Der Bundesrat passte am Mittwoch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit an und hörte vor dem Entscheid die Sozialpartner und die Kantone an. 2024 können damit erneut bis zu 8500 qualifizierte Fachleute ausserhalb von EU und Efta rekrutiert werden: 4500 mit Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligung L.
Nicht voll ausgeschöpft
Aus Drittstaaten können Arbeitskräfte nur begrenzt in die Schweiz einwandern. Die Zulassung richte sich nach dem Bedarf der Wirtschaft und den gesamtwirtschaftlichen Interessen des Landes, schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Inländische Arbeitnehmer und solche aus EU und Efta hätten dabei Vorrang.
In den vergangenen Jahren wurden die Kontingente jeweils nicht voll ausgeschöpft, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt. Und Ende Oktober 2023 waren die Aufenthaltsbewilligungen B für Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu 68 Prozent und die Kurzaufenthaltsbewilligungen L zu 65 Prozent beansprucht worden.
Unverändert bleiben auch die Kontingente für Dienstleister aus der EU und der Efta, die für über 90 respektive über 120 Tage in die Schweiz kommen. 2024 stehen 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 Einheiten für Aufenthalter mit B-Bewilligung zur Verfügung.
Wie bisher werden diese Kontingente quartalsweise an die Kantone freigegeben. 2023 wurden sie zu weniger als der Hälfte ausgeschöpft, noch weniger als im vergangenen Jahr.
Tiefe Beanspruchung durch Briten
Auch das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus Grossbritannien wird weitergeführt – ebenfalls unverändert. Bis zu 3500 Erwerbstätige aus Grossbritannien sollen Schweizer Betriebe rekrutieren können, nämlich 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).
Dieses separate Kontingent gibt es, weil wegen des Austritts Grossbritanniens aus der EU seit 2021 das Freizügigkeitsabkommen nicht mehr gilt. Bis Ende Oktober wurden die Kontingente für B-Bewilligungen mit 23 Prozent und jene für L-Bewilligungen mit 18 Prozent vergleichsweise wenig beansprucht. Mittelfristig soll dieses Kontingent ins ordentliche Kontingent integriert werden. (awp/mc/pg)