Konzernverantwortung: Bundesrat präsentiert Details zu neuen Regeln für Konzerne
Bern – Nach der Ablehnung verschiedener Beschwerden im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative macht der Bundesrat vorwärts. Er hat die Details des vom Parlament verabschiedeten indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung geschickt.
Vergangenen November war die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)» knapp abgelehnt worden. Sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird, kann der indirekte Gegenvorschlag in Kraft treten. Nach der Erledigung mehrerer Abstimmungsbeschwerden durch das Bundesgericht wird die hunderttägige Referendumsfrist bald anlaufen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Die neuen Gesetzesbestimmungen «für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt» beinhalten Berichterstattungspflichten für gewisse Unternehmen. Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Verstösse werden mit Busse bis maximal 100’000 Franken bestraft. Eine Ausweitung der Haftungsregeln ist nicht vorgesehen.
Mehr Transparenz
Die neuen Regeln im Obligationenrecht (OR) sehen laut dem Bundesrat zwei Verbesserungen vor: Zum einen werden grosse Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. Zum anderen müssen Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfaltspflichten einhalten.
Damit die neuen Bestimmungen möglichst rasch nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten können, hat die Regierung nun die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet. Der Entwurf der neuen Verordnung regelt, welche Unternehmen neue Sorgfaltspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten erfüllen müssen und welche davon befreit sind. Ausschlaggebend sind die Einfuhr- und Bearbeitungsmengen für Mineralien und Metalle.
Keine Zahl zu betroffenen Betrieben
Ferner enthält sie die Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für KMU sowie für Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich der Kinderarbeit. Von der Pflicht befreit werden sollen KMU mit einem Umsatz von weniger als 40 Millionen Franken und weniger als 250 Vollzeitstellen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren.
Wie viele Unternehmen von einer Ausnahme betroffen sind, kann der Bundesrat nicht genau beziffern, wie er schreibt. Es bestünden aber zwei statistische Hinweise: Laut Bundesamt für Statistik (BFS) gibt es 1679 Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen in der Schweiz. Gemäss Mehrwertsteuerstatistik 2017 erwirtschafteten 4597 Unternehmen einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Franken.
Imageschaden verhindern
Punktuell wird der administrative Aufwand bei den von der Regelung betroffenen Unternehmen zunehmen. Die neuen Bestimmungen seien aber weitgehend mit entsprechenden Regulierungen im europäischen Umfeld abgestimmt, sodass Wettbewerbsnachteile möglichst vermieden würden. Zudem müssten sich grosse Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Ausland bereits aufgrund des ausländischen Rechts an ähnliche Vorgaben halten.
Halten sich die Unternehmen an die neuen Bestimmungen, kann dies laut dem Bundesrat den Handel mit beziehungsweise die Bearbeitung von Konfliktmineralien und das Risiko von Kinderarbeit in der Lieferkette reduzieren. Weiter könne das Risiko für eine Rufschädigung oder eine gesetzliche Haftung des Unternehmens verringert werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Juli 2021. (awp/mc/ps)