Korrektur in Bilanzen der AKW Gösgen und Leibstadt: Etappensieg für TRAS und Greenpeace

Korrektur in Bilanzen der AKW Gösgen und Leibstadt: Etappensieg für TRAS und Greenpeace
AKW Leibstadt. (Foto: Kernkraftwerk Leibstadt AG)

AKW Leibstadt. (Foto: Kernkraftwerk Leibstadt AG)

Zürich – Die Betreibergesellschaften der Atomkraftwerke Gösgen und Leibstadt haben gestern Abend bekannt gegeben, dass sie ihre Bilanzierungsmethode für die Mittel in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds korrigieren. Damit reagieren sie auf Strafanzeigen, die der Trinationale Atomschutzverband TRAS und Greenpeace Schweiz in den Jahren 2012 und 2014 erstattet haben. Die beiden Organisationen begrüssen die Anpassung, weisen aber darauf hin, dass nur halbe Arbeit geleistet wurde.

In den Bilanzen der AKW Gösgen und Leibstadt waren die Finanzmittel in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bisher künstlich aufgebläht: Die Gelder wurden mit einer hypothetischen, rein rechnerischen Verzinsung von 5 Prozent ausgewiesen. Nach Auffassung von TRAS und Greenpeace verstiess diese Praxis klar gegen das Obligationenrecht (OR), welches eine Bilanzierung einzig nach dem Marktwert zulässt. Aus diesem Grund hatten die beiden Organisationen Strafanzeigen erstattet gegen die beiden AKW-Betreiber (2012) und ihre jeweiligen Revisionsgesellschaften (2014). Die beiden AKW-Betreiber haben nun Ihre Praxis geändert, was wir begrüssen und als Teilerfolg betrachten. «Wenn die Bilanzen nicht mehr künstlich aufgebläht werden, wäre das ein Schritt in Richtung mehr Kostenwahrheit beim Atomstrom», sagt Florian Kasser, Atomexperte von Greenpeace Schweiz.

Auf halber Strecke stehen geblieben
Trotz der Korrektur der Bilanzierungsmethode bleiben Probleme bestehen. TRAS und Greenpeace weisen auf die folgenden Punkte hin:

  • Die Korrektur bleibt gemäss der Mitteilung der beiden Betreiber auf halber Strecke stehen: Gösgen und Leibstadt betrachten ihre Kosten für Stilllegung und Entsorgung offenbar weiterhin als Aktiven. Dies verstösst aus Sicht der beiden Umweltorganisationen ebenfalls klar gegen das OR, welches die zulässigen Aktivierungsmöglichkeiten eindeutig und abschliessend aufzählt. Kosten für die Entsorgung von Atommüll gehören nicht dazu. TRAS und Greenpeace fordern die beiden AKW auf, diesen zweiten Verstoss gegen das OR unverzüglich zu beheben.
  • Anders als von den beiden Betreibern in ihrer Mitteilung dargestellt, stehen im OR nicht zwei Bewertungsmethoden zur Auswahl. Nur die Bewertung nach dem Marktwert ist zulässig. Zudem hat die vorgenommene Korrektur nichts mit dem neuen OR zu tun. Das alte wie das neue OR lassen nur eine Bewertung nach dem Marktwert zu.
  • Schliesslich ist zu betonen, dass erst die Veröffentlichung der Bilanzen im Frühjahr 2016 zeigen wird, inwiefern die beiden Betreibergesellschaften die Bestimmungen des OR einhalten. Bis dann lässt sich die vorgenommene Anpassung nicht abschliessend beurteilen.

Strafverfahren hängig
Ausserdem erinnern Greenpeace und TRAS daran, dass Bilanzen Urkunden sind. Unseres Erachtens liegen weiterhin unwahre Bilanzen vor, was ohne weiteres den Tatbestand der mehrfachen Urkundenfälschung erfüllt. Diese motivierte die Strafanzeigen gegen die Betreiber. Beide Verfahren wurden durch die Staatsanwaltschaften SO (Gösgen) und AG (Leibstadt) jedoch eingestellt.

Nach Auffassung von Greenpeace und TRAS wurde das Verfahren allerdings mit Verfahrensfehlern geführt. Deswegen erstatteten Greenpeace und TRAS neue Strafanzeigen: Es geht um Vorwürfe wegen Amtsgeheimnisverletzung, Amtsmissbrauch und Begünstigung, die durch Staatsanwälte der beiden Kantone begangen wurden. In den beiden Kantonen führen ausserordentliche Staatsanwälte Verfahren, die noch laufen. Greenpeace und TRAS halten auch nach der Praxisänderung der beiden AKW-Betreiber an diesen Vorwürfen fest. Die jetzt vorgenommene Praxisänderung ist ein indirektes Eingeständnis, dass sie berechtigt sind. (Greenpeace/mc/ps)

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