Korruptionsbekämpfung: Schweiz keine Musterschülerin

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Bern – Die Schweiz ist nach Einschätzung von Transparency International keine Musterschülerin in der Korruptionsbekämpfung. Sie weise im Gegenteil eine Vielzahl von Schwachstellen auf, hält Transparency im Hinblick auf den Welt-Anti-Korruptionstag vom Sonntag fest.

Dazu gehörten Spesenexzesse und ungebührliche Geschenke an Magistratspersonen, Intransparenz bei Politikfinanzierung und Lobbying, Geldwäscherei-Schlupflöcher und Defizite bei Unternehmen und Internationalen Sportverbänden sowie ein höchst ungenügender Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern.

Transparency fordert «gelebte Nulltoleranz»
Diese Baustellen seien eines hochentwickelten und demokratisch so ausgereiften Landes unwürdig und müssten deshalb unverzüglich behoben werden. Transparency fordert deshalb eine gelebte Nulltoleranz bei Korruption in den Unternehmen, in der Politik und in der Verwaltung. Der Bund benötige eine Gesamtstrategie in der Korruptionsbekämpfung mit einem wirksamen Anti-Korruptionsgremium.

Gesetzlicher Schutz für Whitleblower
Notwendig sei zudem ein wirksamer gesetzlicher Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern. Das Geldwäschereigesetz müsse verbessert werden, indem insbesondere risikobehaftete Dienstleistungen von Anwälten, Notaren, Treuhändern, Immobilienmaklern sowie Kunst- und Luxusgüterhändlern erfasst werden.

Transparency fordert weiter eine konsequentere Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und eine konsequentere Strafverfolgung von Korruptionsdelikten. Für Politikerinnen und Politiker sei ein verbindlicher Verhaltenskodex nötig mit griffigen Regeln, wie mit Interessenkonflikten umzugehen sei. (awp/mc/pg)

Transparency International Schweiz

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