Krankenkassen: Prämienausgleich via CO2-Abgabe

Krankenkassen: Prämienausgleich via CO2-Abgabe

Innenminister Didier Burkhalter.

Bern – In einigen Kantonen haben die Versicherten in den letzten Jahren zu viel Krankenpassenprämien bezahlt, in anderen zu wenig. Der Bundesrat will nun für einen Ausgleich sorgen. Er hat am Mittwoch den Mechanismus festgelegt. Das System ist auf sechs Jahre befristet und soll einen Ausgleich im Umfang von insgesamt rund 1 Mrd CHF ermöglichen.

Dies teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit. In Kantonen mit zu hohen Prämien erhalten die Versicherten die zu viel bezahlten Prämien via CO2-Abgabe-Vergütung zurückerstattet. Zusammen mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe werden also die zu viel bezahlten Prämien auf der Prämienrechnung gutgeschrieben. In Kantonen mit zu niedrigen Prämien müssen die Versicherten einen Prämienzuschlag bezahlen. Für das Jahr 2011 beträgt der maximale Zuschlag zum Beispiel 48 CHF.

Berechnung der Prämien nach effektiven Kosten
Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vorzulegen. Innenminister Didier Burkhalter hatte mehrere Vorschläge unterbreitet, darunter eine Verfassungsänderung. Schliesslich habe sich der Bundesrat aber für den Weg der Gesetzgebung entschieden, weil dieser rascher zum Ziel führe, schreibt das EDI. Das Problem entstand, weil Krankenversicherer in der Vergangenheit in manchen Kantonen Reserven gebildet und diese dann auf andere Kantone verteilt hatten. Dazu wird es nicht mehr kommen: In Zukunft müssen die Krankenversicherer die Prämien nach den effektiven Kosten in den Kantonen berechnen.

Korrekturen im Folgejahr
Die Prämien, die in einem Kanton bezahlt werden, müssen die Kosten decken, welche die Versicherten in diesem Kanton verursachen. Allfällige Fehleinschätzungen der Versicherer werden im Folgejahr korrigiert. So ist es im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz vorgesehen, das derzeit in der Vernehmlassung ist. Bundesrat Burkhalter hatte bereits bei der Bekanntgabe der Prämienerhöhungen im letzten Jahr angekündigt, das Problem der Reserven lösen zu wollen. Das Parlament machte zusätzlich mit Vorstössen Druck.

Die «geprellten» Prämienzahlenden sollen profitieren
Was den Abbau der bestehenden überhöhten Reserven und die Rückerstattung betrifft, verlangten die Räte, dass der Bundesrat eine Lösung findet, von der alle «geprellten» Prämienzahlenden profitieren. Burkhalter hatte zunächst den Ausgleich über die Prämienverbilligung als mögliche Lösung vorgeschlagen. Damit waren aber auch die Kantone nicht einverstanden. Die geltenden Regeln zu den Reserven der Krankenkassen sorgten insbesondere in der Westschweiz für Ärger: In den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg bezahlten die Versicherten zu hohe Prämien. Der Der Protest richtete sich insbesondere gegen die Krankenkassen Assura und Supra. (awp/mc/ss)

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