Bern – Die SP Schweiz hat die Kantone ultimativ aufgefordert, ihre Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung zu überprüfen. Viele Haushalte erhielten keine Unterstützung, obwohl sie laut Bundesgericht Anrecht darauf hätten.
Gemäss einem am Samstag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid hat der Kanton Luzern die Grenze zu tief angesetzt. Es gebe eine Reihe weiterer Kantone, welche die Vorgaben des Bundesgerichts verletzten, schreibt die SP Schweiz in einer Medienmitteilung vom Montag.
Die Partei stellt den betroffenen Kantonen ein Ultimatum: Wenn diese nicht innerhalb eines Monats ihre Limite für den Bezug von Prämienverbilligung überprüfen und Anpassungen in die Wege leiten, will die SP Klage einreichen.
In Luzern waren die Beschwerden mehrerer Privatpersonen gegen die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung erfolgreich. Der Kanton hatte das anspruchsberechtigte Einkommen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen auf 54’000 Franken gesenkt. Diese Einkommensgrenze sei zu tief angesetzt, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen
Der Präsident der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und St. Galler Sozialdirektor, Martin Klöti, kritisiert die Diskrepanz der Einkommensgrenze zwischen den Kantonen: «Man sollte sich absprechen und eine Harmonisierung erreichen, das ist unser Ziel», sagte er am Montag gegenüber der SRF-Radiosendung «Rendez-vouz am Mittag». Der Staat solle somit «föderal abgestimmt eine Haltung schaffen». Klöti wolle das Thema mit den anderen Kantonen besprechen, heisst es weiter.
Wie Radio SRF berichtet, erhalten im Kanton Luzern 19 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. Im Kanton Schaffhausen seien es mit 34 Prozent fast das Doppelte. Wie Michael Jordi, Zentralsekretär der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), in der Sendung sagt, seien die Auswirkungen des Entscheides offen. Die Lebenskosten seien von Kanton zu Kanton verschieden, deshalb könne es keine Einheitslösung geben.
Gesetz ausgehebelt
Das Bundesrecht schreibt den Kantonen vor, für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Umstritten war im vorliegenden Fall der Begriff «untere und mittlere Einkommen». Laut Bundesgericht haben die Kantone diesbezüglich eine erhebliche Entscheidungsfreiheit.
Doch selbst unter Achtung dieser Autonomie widerspreche die Einkommensgrenze von 54’000 Franken dem Sinn und Geist des Bundesrechts. Nur ein verschwindend kleiner Teil des Spektrums der mittleren Einkommen komme in den Genuss der Prämienverbilligung. Das Bundesgericht hob die für 2017 erlassene Bestimmung auf.
Acht Kantone im Visier
Laut SP ist Luzern nicht der einzige Kanton, der gegen das Krankenversicherungsgesetz verstösst. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil festgehalten, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligung nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf.
Gegen diese Vorgabe verstossen gemäss der Mitteilung auch die Kantone Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Neuenburg. Die SP stützt sich dabei auf einen Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit.
Die Krankenkassenprämien sind eines der wichtigsten Wahlkampfthemen der SP für die Nationalratswahlen im Oktober. Im Frühjahr will die Partei eine Volksinitiative lancieren mit dem Ziel, die Prämienlast auf zehn Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen. Zudem sollen die kantonalen Prämienverbilligungen harmonisiert werden. (awp/mc/pg)