Die Prämien für die Krankenkasse steigen 2015 so hoch wie seit 2012 nicht mehr. (Foto: 18percentgrey – Fotolia.com)
Bern – Die Standardprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt 2015 um durchschnittlich 4 Prozent. Das entspricht monatlichen Mehrkosten von 15 Franken 70 Rappen pro Person. Die Erhöhung der Standardprämie variiert dabei je nach Kanton zwischen 2,7 und 6,8 Prozent. In zehn Kantonen steigt die Standardprämie um weniger als 4 Prozent an, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilt.
Die durchschnittliche Erhöhung von 4,0 Prozent für das nächste Jahr gilt für die sogenannte Standardprämie – die Grundversicherung einer erwachsenen Person mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung. Sie betrug im Durchschnitt der letzten zehn Jahre 3,6 Prozent, seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996 4,7 Prozent.
Unterschiedliche Situation in den Kantonen
In zehn Kantonen (AG, AI, BE, FR, GE, JU, TI, VD, VS, ZG) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der Standardprämie unter 4 Prozent, in fünf Kantonen (AR, NE, NW, OW, SO) über 5 Prozent. In den übrigen elf Kantonen (BL, BS, GL, GR, LU, SG, SH, SZ, TG, UR, ZH) liegt sie zwischen vier und fünf Prozent.
Die Prämien für Kinder steigen im Durchschnitt um 3,8 Prozent; bei den jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren erhöhen sie sich um 4,4 Prozent. Weil die Versicherer einen hohen Anteil der Prämiengelder der jungen Erwachsenen in den Risikoausgleich zahlen müssen, entsprechen die Kosten, die junge Erwachsene bei den Versicherern verursachen, denjenigen der Erwachsenen. Verschiedene Versicherer kürzten deshalb erneut die Rabatte für diese Altersgruppe.
Die meisten Versicherten entscheiden sich nicht für die Standardprämie, sondern für ein anderes Prämienmodell – beispielsweise eine höhere Franchise oder ein Modell, bei dem die Wahl der Leistungserbringer eingeschränkt ist (z.B. Hausarztmodell). Durchschnittlich rechnen die Versicherer gemäss ihren Prognosen damit, dass die Versicherten 2015 4,0 Prozent mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen.
Kostenentwicklung in den einzelnen Bereichen
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gibt es mehrere grosse Kostenblöcke. Einer davon ist der ambulante Bereich; die Kantone können die Zulassung seit Juli 2013 wieder steuern. Erste Effekte sind bereits sichtbar. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen längerfristigen Lösung sollen die Kantone künftig die Möglichkeit haben, differenzierte Massnahmen zu ergreifen, um eine Über- und Unterversorgung auf ihrem Gebiet zu vermeiden.
Bei einem weiteren grossen Kostenblock, den Medikamenten, sind bereits kostensenkende Massnahmen umgesetzt worden. In den Jahren 2012 und 2013 hat das Bundesamt für Gesundheit die Preise von rund 1000 Medikamenten gesenkt und so Einsparungen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr erzielt. Die nächste Überprüfungsrunde wird im November 2014 wirksam. Insgesamt resultieren ab 2015 Einsparungen von mindestens 600 Millionen Franken pro Jahr.
Information der Versicherten
Bis Ende Oktober müssen die Krankenkassen ihre Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien informieren. Die Versicherten können anschliessend bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Die Krankenversicherer müssen grundsätzlich jede Person in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen; es gilt die Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden. (BAG/mc/ps)