Neuenburg – Der Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) verzeichnet für das Prämienjahr 2018 ein Wachstum von 4,1% gegenüber dem Vorjahr. Der KVPI erreicht damit einen Indexstand von 192,8 Punkten (Basis 1999=100). Anhand des KVPI lässt sich die Auswirkung der Prämienentwicklung auf das Wachstum des verfügbaren Einkommens schätzen. Gemäss der KVPI-Modellrechnung des Bundesamts für Statistik (BFS) reduziert die Prämiensteigerung das Wachstum des verfügbaren Durchschnittseinkommens 2018 um 0,3 Prozentpunkte.
Der KVPI erfasst die Prämienentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Krankenzusatzversicherung. Die Prämien für die Krankengrundversicherungen sind 2018 um 3,7% gestiegen und erreichen damit einen Indexstand von 221,8 Punkten (Basis 1999=100). Diese Schätzung entspricht der Prämienentwicklung des gesamten Versichertenbestandes im Durchschnitt.
Die erhobenen Prämien für die Krankenzusatzversicherungen stiegen 2018 um 5,3% gegenüber dem Vorjahr. Die Prämien der allgemeinen Spitalzusatzversicherung sind um 1,9%, jene der halbprivaten um 6,6% und jene der privaten Spitalzusatzversicherung um 5,0% angestiegen. Für die Zusatzversicherung insgesamt ergibt dies für das Prämienjahr 2018 einen Indexstand von 131,1 Punkten (Basis 1999=100).
Prämienentwicklung beeinflusst das verfügbare Einkommen
Die Entwicklung der Krankenversicherungsprämien verringert gemäss der BFS-Schätzung das potenzielle Wachstum des geschätzten verfügbaren Durchschnittseinkommens zwischen 2017 und 2018 um 0,3 Prozentpunkte. Wären die Prämien im gleichen Zeitraum stabil geblieben, hätte dieses Geld den Haushalten zusätzlich für Konsum- oder Sparzwecke zur Verfügung gestanden.
Prämienerhöhungen belasten – ähnlich wie höhere Steuern oder andere Versicherungsbeiträge – das Budget der privaten Haushalte. Zur Messung dieses Effekts bietet sich der Einfluss auf das verfügbare Einkommen an. Es entspricht dem Einkommen (Erwerbseinkommen, Zinsen, Renten, Rückerstattungen und Verbilligungen der Versicherungen und sonstige Einkommen) abzüglich der so genannten Transferzahlungen (beispielsweise Steuern, Sozial- und sonstige Versicherungsbeiträge) – also dem Betrag, der effektiv für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht. (BFS/mc/ps)