Künftig sollen alle Empfangsgebühren für Radio und TV zahlen
Fernseh- und Radiokonsum über Computer, Tablets oder Smartphones erfordert für den Nationalrat einen Systemwechsel. (Foto: Fotowerk – Fotolia.com)
Bern – Künftig sollen alle eine Radio- und TV-Abgabe bezahlen, unabhängig davon, ob sie einen Radio oder einen Fernseher besitzen. Der Nationalrat stellte sich am Mittwoch im Grundsatz hinter das neue Radio- und TV-Gesetz. Die umstrittene Abgabe für Firmen wurde nicht gekippt.
Nach einer fast siebenstündigen Debatte stimmte der Nationalrat der Gesetzesrevision mit 105 zu 77 Stimmen zu. Eine Mehrheit befand, es sei Zeit für einen Systemwechsel. Denn heute brauche man keinen Radioapparat mehr zum Radiohören und keinen Fernseher zum Fernsehen. Über das Internet könnten die Sendungen auch mit Computern, Tablets oder Smartphones empfangen werden.
Somit habe praktisch jeder Haushalt und jede Firma Radio- und Fernsehempfang – folglich werden künftig auch alle zur Kasse gebeten. Ausnahmen gibt es einzig für Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen.
Kosten pro Haushalt dürften auf 400 Franken sinken
Schwarzsehen ist nicht mehr möglich, Kontrollen erübrigen sich. Da die Zahl der Abgabezahler auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt werde, könnte die Empfangsgebühr von heute 462 CHF pro Haushalt und Jahr auf rund 400 CHF gesenkt werden, hatte der Bundesrat vorgerechnet.
Höchstgebühr von 360 Franken fällt durch
Grundsätzliche Kritik am Gesetz übte eine von Natalie Rickli (SVP/ZH) angeführte Minderheit. Über ein Dutzend Anträge hatte sie gestellt, allerdings ohne Erfolg. So scheiterte die SVP-Minderheit mit den Vorschlägen, die maximale Gebührenhöhe bei 360 Franken festzusetzen, die Gebührenhöhe vom Parlament festlegen zu lassen oder die Abgabe statt über eine private Firma zusammen mit der Bundessteuer einzuziehen. Auch die zu Beginn der Debatte gestellten Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung blieben erfolglos.
Kompromiss bei der Abmeldung von Haushalten
Für Wortgefechte sorgte die Frage, ob Haushalte ohne Empfangsmöglichkeiten von der Abgabe befreit werden können. Vertreter der SVP und Grünen forderten, dass Haushalte die tatsächlich keinen Radio- und Fernsehempfang hätten, auch nichts bezahlen müssten. Der Ratsmehrheit ging dies zu weit. «Der Kontrollaufwand wäre immens und würde die Effizienzgewinne des Systemwechsels zunichtemachen», sagte Edith Graf-Litscher (SP/TG). Zudem habe bereits heute weniger als ein Prozent der Privathaushalte keine Empfangsgeräte. Es gebe kaum ein Unternehmen, das nicht zumindest über einen Computer mit Internetanschluss oder einen Firmenwagen mit Autoradio verfüge.
Der Nationalrat wählte schliesslich mit der Annahme des Antrags von Kurt Fluri (FDP/SO) einen Mittelweg. Haushalte sollen bis fünf Jahre nach der Einführung der neuen Abgabe von derselben befreit werden können. Danach muss die Gebühr flächendeckend bezahlt werden. Ein SVP-Antrag mit einer unbegrenzten Opting-Out-Möglichkeit wurde hingegen abgelehnt.
Kritik an «unzulässiger Doppelbesteuerung»
Ebenso umstritten war die Frage, ob Unternehmen künftig überhaupt eine Abgabe bezahlen müssen. FDP und GLP verlangten, dass die Gebühren für Firmen ganz gestrichen werden. Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500’000 CHF eine geräteunabhängige Abgabe bezahlen müssen. Rund 70% der Firmen währen somit von der Abgabe befreit. Heute bezahlen Firmen, die ein Empfangsgerät haben.
Es handle sich bei dieser Unternehmensabgabe um eine unzulässige Doppelbesteuerung, so der Tenor der Gegner. Denn Unternehmer wie auch Angestellte zahlten mit der Haushaltabgabe bereits als Privatperson, argumentierten sie. «Wer beim Joggen Radio hört, zahlt keine zusätzliche Gebühr. Der Handwerker, der beim Arbeiten Radio hört, soll hingegen nochmals zahlen. Das ist willkürlich», sagte Jürg Grossen (GLP/BE).
Der Antrag scheiterte schliesslich mit 93 zu 92 Stimmen äusserst knapp. Die Mehrheit stellte sich damit hinter den Bundesrat. Medienministerin Doris Leuthard hatte argumentiert, dass die Privathaushalte mit rund 65 CHF zusätzlich belastet würden, wenn die Unternehmen nichts bezahlten. Auch das Argument der Doppelbesteuerung liess sie nicht gelten. Unternehmen und Privathaushalte seien zwei verschiedene Subjekte.
4 bi 5 % aus dem Gebührentopf
Zu reden gab schliesslich auch die Verteilung der Gebührengelder. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass private Veranstalter künftig 3 bis 5% aus dem Gebührentopf erhalten sollten. Die Mehrheit wollte diese Spanne auf 4 bis 5% verkleinern. Mit dieser Einschränkung wolle man verhindern, dass der Anteil unter die jetzige Grenze von 4% falle, sagten mehrere Redner.
Als nächstes ist nun der Ständerat bei der Gesetzesrevision am Zug. Der Bundesrat rechnet damit, dass das Gesetz nicht vor 2015 in Kraft gesetzt wird. Definitiv zum neuen Abgabesystem gewechselt würde zwei Jahre darauf. (awp/mc/pg)