Strafverfahren gegen Infantino – Immunität von Lauber soll aufgehoben werden

Strafverfahren gegen Infantino – Immunität von Lauber soll aufgehoben werden
Die Nachfolge des ehemaligen Bundesanwalts Michael Lauber ist weiterhin nicht geregelt.

Bern – Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ende Januar 2021 ist Bundesanwalt Michael Lauber eigentlich vor Strafverfolgung geschützt. Nun beantragt aber der ausserordentliche Staatsanwalt bei den zuständigen Kommissionen die Aufhebung der Immunität Laubers.

Gleichzeitig eröffnete der von der Aufsicht ernannte ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, wie die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (BA-AB) am Donnerstag mitteilte. Mit der Aufhebung der Immunität wäre der Weg für ein Strafverfahren gegen Lauber offen.

Keller prüfte im Auftrag der AB-BA ursprünglich vier Strafanzeigen gegen Lauber, Infantino und weitere Personen. Seither kamen weitere Strafanzeigen hinzu. Die Prüfung zweier Strafanzeigen hat Keller abgeschlossen.

Strafbare Tatbestände
Dabei kommt der Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen Laubers mit Infantino und Arnold Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen. Es handelt sich um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Anstiftung zu diesen beiden Tatbeständen. Weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen behält sich Keller vor.

Gemäss dem Verantwortlichkeitsgesetz müssen die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte die Strafverfolgung von gewählten Behördenvertretern und Magistratspersonen erlauben. Diese Ermächtigung ist Voraussetzung für ein Strafverfahren gegen Lauber.

Der ausserordentliche Staatsanwalt beantragt deshalb bei der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats die Aufhebung der Immunität Laubers und die Ermächtigung zur Strafverfolgung. Für alle drei Involvierten gilt die Unschuldsvermutung.

Rücktritt erklärt
Bundesanwalt Lauber erklärte am Mittwoch auf Ende Januar 2021 seinen Rücktritt. Ob das Amtsenthebungsverfahren gegen ihn trotzdem weitergeführt wird, entscheidet sich Mitte August.

Wegen Ferienguthaben werde der 54-Jährige sein Amt bereits Ende August abgeben, teilte die Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch mit. Danach und bis zum ordentlichen Rücktritt Laubers sollen dessen Stellvertreter, Jacques Rayroud und Ruedi Montanari, die Bundesanwaltschaft leiten.

Sie sind beide langjährige Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft und wurden im Sommer 2019 vom Parlament in ihren Ämtern bestätigt, noch vor der Wiederbestätigung Laubers. Der operative Betrieb bleibe so gewährleistet und die hängigen Strafverfahren würden weitergeführt, hiess es.

Mehrere Amtspflichtverletzungen
Lauber hatte bereits am vergangenen Freitag nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVger) in einer persönlichen Erklärung seinen Rücktritt angeboten. Das Gericht hatte festgestellt, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hatte.

Besonders schwer wog in den Augen des Gerichts eine Erinnerungslücke bei einem Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino. Lauber habe über dieses Treffen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt. Das sei eine schwere Amtspflichtverletzung.

Das Gericht bestätigte damit teilweise die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Gleichzeitig hatte auch die Gerichtskommission des Parlaments auf dieses Urteil gewartet, bevor sie entscheiden wollte, ob sie der Bundesversammlung einen Antrag auf Amtsenthebung Laubers stellt.

Lauber war 2011 als erster Bundesanwalt von der vereinigten Bundesversammlung gewählt worden. Die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin kommt wohl frühestens für die Wintersession in Frage. (awp/mc/pg)

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