Bern – Cannabis soll nicht mehr verboten sein, sondern Anbau, Produktion, Handel und Konsum sollen umfassend neu geregelt werden. Dieser Meinung sind beide zuständigen Parlamentskommissionen. Nun soll ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.
Nach der Nationalratskommission sprach sich nun auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) für diesen Schritt aus. Der Entscheid fiel mit 9 zu 2 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Damit ist der Ball wieder bei der SGK-N.
Die Neuregelung ins Rollen gebracht hatte der Berner Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler mit einer parlamentarischen Initiative. Mit dieser fordert er die «Regulierung des Cannabismarkts für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz». Vierzig Mitglieder des Nationalrats aus allen Fraktionen gehören zu den Mitunterzeichnenden der Initiative.
Schwarzmarkt austrocknen
Konkret fordert diese, Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis nach den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen (EKSF) gesetzlich neu zu regeln. Dabei soll das Viersäulenmodell der schweizerischen Drogenpolitik berücksichtigt werden.
Das heisst etwa: Die Kontrolle der Produktion und des Handels muss durch staatliche Organe gewährleistet sein – insbesondere betreffend Jugendschutz, Konsumentenschutz und Information. Der medizinische muss vom nichtmedizinischem Markt getrennt werden.
Ziel ist es, den Schwarzmarkt durch die Aufhebung der Prohibition auszutrocknen, wie es im Initiativtext heisst. Stattdessen sollen Regeln zur Besteuerung und Bewerbung sowie zum Anbau für den persönlichen Gebrauch von Cannabis etabliert werden.
Noch viele Hürden auf dem Weg
Für die Mehrheit der Ständeratskommission ist es gemäss Mitteilung «zentral, dass die Ergebnisse der anlaufenden Pilotprojekte zum nichtmedizinischen Cannabiskonsum berücksichtigt» werden. Zudem müssten bei einer Neuregelung von Cannabis der Jugendschutz und die Prävention verbessert werden. Steuereinnahmen müssten in diese Bereiche fliessen. Nur Cannabis von kontrollierter Qualität solle künftig erhältlich sein.
In der Nationalratskommission war der Entscheid für eine Cannabis-Legalisierung mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung gefallen. Die SGK-N machte bereits im April klar, dass die Gesetzgebungsarbeiten viel Zeit beanspruchen würden.
Bis es zu einer Liberalisierung kommen könnte, dürften Jahre vergehen. Nach einer breiten Vernehmlassung könnte auch der Bundesrat zum Vorhaben Stellung nehmen. Danach wäre das Parlament am Zug, später – bei einem allfälligen Referendum – wohl das Volk.
Verbot erfüllt Zweck nicht
Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Es darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt noch verkauft werden. 1975 wurde auch der Konsum unter Strafe gestellt. Der Besitz von bis zu 10 Gramm für den Eigenkonsum ist erlaubt.
In der Schweiz konsumieren rund 300’000 Personen regelmässig Cannabis als psychoaktive Substanz. Wie der Bundesrat bereits in einer Stellungnahme im Sommer feststellte, hat das geltende Verbot von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die Bevölkerung zu schützen, nur ungenügend erfüllt.
Trotz Verbot nimmt der Konsum nicht ab, der Schwarzmarkt floriert, und es gibt keine Qualitätskontrolle und folglich auch keinen Konsumentenschutz. Nur eine sinnvolle gesetzliche Regelung wird diesen allgemein bekannten Problemen begegnen können, lautet inzwischen der Tenor von Links bis Mitte-Rechts.
Die Prohibition von Cannabis, im Vergleich zu legalen Drogen, beruht laut den Befürwortern einer Neuregelung nicht auf aktuellen, wissenschaftlichen Argumenten, zumal die Schädlichkeit von Tabak und Alkohol nicht geringer ist. Diese moralische und juristische Inkonsequenz sei immer weniger zu rechtfertigen, schreibt Siegenthaler in der Begründung seiner Initiative. Nur ein regulierter Markt erfülle die Anforderungen der schweizerischen Suchtpolitik. (awp/mc/ps)