«Lex FIFA»: Nationalrat will Ausnahmen bei «leichten Fällen»
«Namensgeberin» des neuen Gesetzes: FIFA (Hauptsitz in Zürich).
Bern – Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat bei der «Lex FIFA» eine Ausnahme eingefügt: Privatbestechung soll nicht immer ein Offizialdelikt sein, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. In «leichten Fällen» soll sie nur auf Antrag verfolgt werden.
Der Nationalrat stimmte mit 133 zu 58 Stimmen einem entsprechenden Antrag von Daniel Fässler (CVP/AI) zu.
Justizministerin Simonetta Sommaruga machte vergeblich darauf aufmerksam, dass leichte Fälle ohnehin von der Strafverfolgung ausgenommen seien. Daniel Vischer (Grüne/ZH) verwies zudem darauf, dass manchmal erst am Schluss der Untersuchung klar sei, ob ein leichter Fall vorliege.
Der Ständerat hatte die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, die so genannte «Lex FIFA», in der vergangenen Session im selben Punkt abgeschwächt: Er plädierte dafür, dass bei der Bestechung Privater der Täter nur auf Antrag verfolgt wird, wenn durch die Tat keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind.
Eine Minderheit aus FDP- und SVP-Vertretern setzte sich für den Vorschlag des Ständerats ein. Der Nationalrat zog jedoch mit 100 zu 83 Stimmen den Vorschlag von Fässler vor.
Mit der ständerätlichen Formulierung werde Rechtsunsicherheit geschaffen, befand die Mehrheit des Nationalrats. Mit der Formulierung des Ständerats werde just der Fall FIFA nicht erfasst, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).
«Alibi-Gesetz»
Grundsätzlicher Widerstand gegen die Gesetzesänderungen kam von der SVP – sie wollte gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Mit der «Lex FIFA» werde «dem Volk vorgegaukelt, wir tun etwas», sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Sein Parteikollege Yves Nidegger (SVP/GE) sprach von einem unnötigen «Alibi-Gesetz».
Alle anderen Parteien waren sich jedoch darin einig, dass die heutige gesetzliche Regelung ungenügend sei. Mehrere Redner verwiesen darauf, dass es seit der Einführung der heutigen Strafnorm 2006 noch zu keiner Verurteilung gekommen sei. Der Nationalrat trat schliesslich mit 133 zu 51 Stimmen auf die Vorlage ein.
Neuer Straftatbestand
Heute ist die Bestechung Privater nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb führt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor zulässig.
Der Bundesrat schlug daher vor, Privatbestechung neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufzunehmen und diese nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen zu verfolgen. Dabei geht es nicht zuletzt um die FIFA. Der Bundesrat begründete den Handlungsbedarf unter anderem mit den Kontroversen um die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland 2018 und Katar 2022.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. (awp/mc/ps)