Libyen: Vorbereitungen zu Schiedsgericht gestoppt
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey.
Bern – Die brutale Reaktion des Gaddafi-Regimes auf Proteste aus dem libyschen Volk hat den Bundesrat auf den Plan gerufen: Er stoppte am Montag die Vorbereitungsarbeiten zur Einsetzung des internationalen Schiedsgerichts, das in der Affäre um die Verhaftung des Gaddafi-Sohnes Hannibal im Juli 2008 in Genf und deren Folgen Klarheit schaffen soll.
Das libysche Regime hatte wenige Tage nach der Verhaftung von Hannibal al-Gaddafis Sohn vor zweieinhalb Jahren in Genf mit der Festsetzung der Schweizer Geschäftsleute Max Göldi und Rachid Hamdani in Tripolis reagiert.
Philippe Kirsch hätte es richten sollen
Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) teilte am Montagabend mit, dass die Schweiz «angesichts der Gewaltausschreitungen in Libyen in der Frage des Schiedsgerichts bis auf weiteres nicht mehr zur Zusammenarbeit bereit» sei. Es sei nun prioritär, dass die jüngsten Ereignisse in Libyen abgeklärt und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen würden. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass sich Bern und Tripolis auf den Kanadier Philippe Kirsch vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag als Vorsitzenden des Schiedsgerichtes geeinigt hätten. Im Gegensatz zur libyschen Seite bestätigte das EDA die von der Nachrichtenagentur Reuters verbreitete Meldung allerdings nicht.
Merz› Vermächtnis
Das zwischen der Schweiz und Libyen vereinbarte Schiedsgericht soll die Umstände der Verhaftung von Hannibal Gaddafi, Sohn des libyschen Machthabers, im Juli 2008 in Genf untersuchen. Hannibal und seiner Frau Aline wurde die Misshandlung von zwei Hausangestellten in einem Fünf-Sterne-Hotel der Rhone-Stadt vorgeworfen. Auf die vorübergehende Verhaftung Hannibals und die nachfolgende Veröffentlichung von Polizeifotos von ihm in der Zeitung «Tribune de Genève» geht das Zerwürfnis zwischen der Schweiz und Libyen zurück. Göldi kam als letzter der beiden festgehaltenen Schweizer erst Mitte Juni vergangenen Jahres frei. Die Einsetzung eines Schiedsgerichtes hatte Libyen zuvor als Bedingung für die Freilassung verlangt. Der damalige Bundespräsident Hans-Rudolf Merz entschuldigte sich auf einer Blitzreise nach Tripolis im August 2009 für die Festnahme der Gaddafis in Genf und stimmte der Einsetzung eines Schiedsgerichtes vertraglich zu.
Einigung auf Modalitäten unter Vermittlung von Madrid und Berlin
Auf die Modalitäten einigten sich schliesslich im Juni 2010 in Madrid die Schweiz und Libyen unter Vermittlung Spaniens und Deutschlands. Damit wurde auch die Verschärfung von Schengen-Visa-Bestimmungen für Angehörige der libyschen Elite durch Bern wieder aufgehoben. Libyen bestimmte den britischen Juristen Michael Wood als seinen Anwalt im Schiedsgericht. Die Schweiz hatte die britische Richterin Elizabeth Wilmshurst für ihre Vertretung beauftragt. Vorgesehen war, dass, sobald der Vorsitzende des Schiedsgerichts mit Sitz in Berlin ernannt ist, das Tribunal laut dem Aktionsplan zur Normalisierung der bilateralen Beziehungen 60 Tage Zeit hat, um einen endgültigen Entscheid zu fällen. (awp/mc/ps)