Zug – Der Ferndiagnose-Spezialist Lifewatch ist im Rahmen der Übernahme durch das US-Unternehmen Biotelemetry von gewissen Publizitätsvorschriften für börsenkotierte Gesellschaften befreit worden. Die SIX Exchange Regulation habe am vergangenen Freitag ein entsprechendes Gesuch von Lifewatch bewilligt, heisst es in der Mitteilung vom Montag.
Unter anderem wurde Lifewatch von der Pflicht befreit, im laufenden Jahr einen Halbjahresbericht vorlegen zu müssen bzw. Ad hoc-Mitteilungen dazu. Auch die Offenlegung von Management-Transaktionen oder die Führung eines Unternehmenskalenders fallen weg. Die Befreiung von diesen Publizitätsvorschriften gilt gemäss Mitteilung bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, d.h. bis und mit 28. Dezember 2017.
Die Übernahme von Lifewatch durch Biotelemetry wurde Mitte Juli abgewickelt. (awp/mc/ps)