LifeWatch zeigt FINMA mögliche Meldepflicht-Verletzung an

LifeWatch zeigt FINMA mögliche Meldepflicht-Verletzung an

Yacov Geva, CEO Lifewatch LifeWatch. (Copyright: LifeWatch)

Neuhausen – Der Telemedizin-Anbieter LifeWatch hat bei der Finanzmarktaufsicht FINMA eine Anzeige eingereicht und um superprovisorische Massnahmen nachgesucht. Die Aufsichtsbehörde prüft die Anzeige, verzichtet aber auf Sofortmassnahmen. In der Folge hat LifeWatch die auf den 29. Mai anberaumte Generalversammlung vorerst verschoben, ein neues Datum soll sobald als möglich bekannt gegeben werden.

Bei der Anzeige zuhanden der FINMA gehe es um eine mögliche Meldepflichtverletzung bedeutender Aktionäre gemäss Börsengesetz, wie das Unternehmen am Dienstagmorgen mitteilte. LifeWatch verlangte deshalb die Suspendierung der Stimmrechte sämtlicher Mitglieder der Aktionärsgruppe, welche kürzlich ein Beteiligung von 27,7% gemeldet hatten. Das Unternehmen hatte eine Suspendierung der Stimmrechte einer Aktionärsgruppe gefordert, die sich sich auf weitere Personen ausdehnen soll, welche nach Auffassung von LifeWatch ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Dies könne «rund 31% oder mehr» aller Stimmrechte betreffen, hiess es.

Die FINMA prüfe die Anzeige. Das Gesuch um superprovisorische Suspendierung von Stimmrechten und für ein superprovisorisches Verbot von Zukäufen sei indessen abgewiesen worden, teilt die Aufsichtsbehörde am Dienstagabend mit.

GV verschoben
In der Folge hat sich der LifeWatch-VR entschieden, die GV zu verschieben. Begründet wird die am Dienstagabend bekannt gegebene Verschiebung mit der am Morgen des Berichtstages publizierten Einreichung einer Anzeige wegen Verdachts auf Meldepflichtverletzung bei der Aufsichtsbehörde FINMA. Die FINMA habe festgehalten, dass es Anzeichen für eine nicht offen gelegte Gruppenzugehörigkeit gebe. Daher habe die Behörde beschlossen, den betroffenen Aktionären bis zum 5. Juni 2013 Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, d.h. keine superprovisorische Suspendierung auszusprechen.

Weil offen sei, ob und in welchem Ausmass die FINMA eine Suspendierung von Stimmrechten anordnen werde, habe der Verwaltungsrat der LifeWatch entschieden, die GV vorerst abzusagen, heisst es. Ein neuer Termin werde festgelegt, sobald Klarheit über die Stimmrechtssuspendierung bestehe, heisst es weiter.

Änderungen im Aktionariat
Am 22. Mai hatte die Gruppe SK Holding um Patrick Schildknecht im Rahmen einer Pflichtmitteilung an die Börse eine Beteiligung von 27,7% gemeldet. Als Meldegrund wurde dafür eine Änderung in der Zusammensetzung der Gruppe angeführt.

Die Aktionärsgruppe fordert seit längerem, dass einige der VR-Mitglieder von LifeWatch durch eigene Kandidaten ersetzt werden. Lifewatch hat diese indes als «ungeeignet» zurückgewiesen. Im vergangenen April hatte die Aktionärsgruppe eine Anpassung der Statuten im Sinne der kürzlich angenommenen Minder-Initiative beantragt sowie die Zuwahl von Stephan Rietiker und Antoine Hubert als zusätzliche Verwaltungsräte. LifeWatch stellt sich gegen diese Forderungen. (awp/mc/ps)

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