Lindt&Sprüngli gewinnt Goldbärenstreit in Deutschland
Lindt-Teddy verletzt Haribo-Markenrechte nicht. (Foto: (PHOTOPRESS/Chocoladefabriken Lindt und Spruengli AG)
Karlsruhe – Der Schokoladenhersteller Lindt&Sprüngli kann aufatmen: Der Streit um seinen Goldbären ist definitiv vom Tisch. Die oberste Gerichtsinstanz in Deutschland hat gegen Haribo und zugunsten des Schweizer Unternehmens entschieden.
«Wir begrüssen diese Entscheidung und erwarten in ein paar Tagen die schriftliche Urteilsausfertigung mit entsprechenden Entscheidungsgründen», schreibt Lindt&Sprüngli in einer ersten Reaktion vom Mittwoch.
Goldbären vs. Lindt-Teddy
Beim Streit ging es um eine Markenverletzung zwischen den Haribo-Goldbären und dem Lindt-Teddy, einem Schokoladenprodukt in Bärenform, das eingewickelt ist in Goldfolie. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Lindt-Bären aus dem Süsswarenregal verbannen. Lindt&Sprüngli bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen und liess später auch die Wortmarke Goldbären schützen. Im Goldbären von Lindt & Sprüngli sah Haribo darum auch eine unlautere Nachahmung. Die Richter des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) beurteilten das anders.
Der Gericht habe entschieden, dass «der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenfigur in Bärenform durch Lindt&Sprüngli weder die Goldbären-Marken von Haribo verletzt noch eine unlautere Nachahmung ihrer Fruchtgummiprodukte darstellt», heisst es im am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
«Rechtssicherheit geschaffen»
Lindt & Sprüngli kann also aufatmen.»Die rechtsverbindliche Interpretation dieser Frage ist für das Markenrecht als solches sehr wichtig», schreibt das Unternehmen. Durch das Urteil sei nun Rechtssicherheit geschaffen worden. Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt & Sprüngli recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Gummibärchenherstellers abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Diese wies der BGH nun ab.
Auch der Goldhase war vor Gericht
Der Fall des Goldbären erinnert an jenen des Goldhasen, der allerdings zu Ungunsten von Lindt & Sprüngli ausging. Vor zwei Jahren hatte Lindt & Sprüngli einen Patentstreit gegen die Confiserie Riegelein in Deutschland verloren. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte es damals abgelehnt, Riegelein den Verkauf eines Hasen zu verbieten, der dem Lindt-Goldhasen ähnlich sieht. Der Goldhase ist, ähnlich wie der Bär, in Goldfolie verpackt und mit einer roten Masche verziert.
In Österreich hatte Lindt&Sprüngli mit der Durchsetzung seiner Markenrechte mehr Glück. Dort gab der Oberste Gerichtshof dem Schokoladenhersteller recht und verbot der Firma Hauswirth, ihren in Goldfolie gehüllten Hasen mit Schleife zu vertreiben. Das oberste EU-Gericht hatte Lindt&Sprüngli dagegen im Mai 2012 einen weitergehenden Schutz des Goldhasen – beispielsweise ohne Schriftzug – verweigert. (awp/mc/pg)