Lonza-CEO Stefan Borgas.
New York – Die US-Börsenaufsicht SEC hat offenbar im Rahmen des Übernahmeangebots von Lonza an die Aktionäre der Arch Chemicals gegen drei in der Schweiz beheimatete Investment-Unternehmen Klage wegen Insiderhandel eingereicht. Die Zivilklage sei am Bezirksgericht in Manhatten eingereicht worden, schreibt das «Wall Street Journal» in ihrer Online-Ausgabe vom 18.07.
Darin beschuldigt die SEC die drei Gesellschaften, sie hätten einige wenige Tage vor der Lancierung des Übernahmeangebots «sehr profitable und äusserst verdächtige» Käufe von Arch-Aktien vorgenommen. Die drei Investment-Firmen hätten Tausende Arch-Aktien in dieser Zeit zugekauft und so einen einen Gewinn von «mehreren Millionen US-Dollar» realisiert, so das WSJ weiter. Zu den beklagten Unternehmen gehören gemäss dem Pressebericht zwei Unternehmen des in Genf wohnenden Türken Yomi Rodrig, die Compania Internacional Financiera S.A. und die Coudree Capital Gestion S.A. sowie eine weitere Gesellschaft. Lonza hat am 11. Juli für die ausstehenden Aktien der US-amerikanischen Arch Chemicals einen Preis von 47,20 USD je Stammaktie geboten. Gestützt auf dem Angebotspreis ergebe sich ein Unternehmenswert von rund 1,4 Mrd USD (rund 1,25 Mrd CHF), hiess es damals.
Lonza erhöht Arbeitszeit auch am Standort Basel
Sämtliche Angestellten des Pharma- und Biochemiekonzerns Lonza in der Schweiz arbeiten künftig zwei Stunden länger. Nach der Erhöhung der Arbeitszeit in Visp werden auch die Verträge der Angestellten in Basel entsprechend ergänzt. Die rund 260 Mitarbeiter arbeiteten künftig zwei Stunden länger, sagte Dirk Oehlers, Verantwortlicher für Investorenbeziehungen bei Lonza gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit einen Bericht in der «NZZ am Sonntag». Zuvor habe eine grössere Zahl von Angestellten der Geschäftsleitung Mehrarbeit angeboten.
Starker Franken belastet
Für das Jahr 2011 erwartet Lonza, dass der starke Franken mit rund 60 Mio bis 70 Mio CHF auf die Rechnung drückt. Die Konzernleitung hatte deshalb Ende Juni eine auf 18 Monate beschränkte Erhöhung der Wochenarbeitszeit am Walliser Standort Visp von 41 auf 43 Stunden beschlossen. Nach Verhandlungen einigte sich Lonza mit den Gewerkschaften unter anderem darauf, dass die Erhöhung für Arbeitnehmer unter dem Gesamtarbeitsvertrag erst ab September in Kraft tritt.
Kein Aufschub in Basel
Die Angestellten in Basel betrifft dieser Aufschub nicht, da sie alle Einzelverträge haben. Sie werden eine Zusatzvereinbarung zugeschickt bekommen, die sie bis zu einer bestimmten Frist unterschrieben zurücksenden müssen, wie Sonja Mutter, Mediensprecherin des Werks Visp, erklärte. Sollten sie dies unterlassen, würde zunächst versucht, in einem persönlichen Gespräch zu einer Einigung zu gelangen. Danach würde unter Umständen eine Kündigung ausgesprochen. In Visp habe Lonza über 90% der Zusatzvereinbarungen zurückerhalten, so Mutter. (awp/mc/pg/upd/ps)