Bern – In der Schweiz zeichnet sich eine schwere Mangellage bei morphinhaltigen Schmerzmitteln ab. Das Pflichtlager dieser oralen Opiate wird deshalb freigeben.
Zurzeit werden nicht genügend orale, retardierte Opioide geliefert, um den Schweizer Markt stabil zu versorgen, wie es am Montag in einer Mitteilung des Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hiess.
Gründe seien unter anderem Kapazitätsprobleme in der Herstellung der komplexen Produkte. Betroffen seien Produkte für Patientinnen und Patienten mit mittelstarken bis starken, lange anhaltenden Schmerzen, darunter Krebskranke. Einzelne Mittel würden aber auch in der Suchthilfe eingesetzt.
Seit rund einem Jahr komme es in der Schweiz immer wieder zu massiven Versorgungsstörungen mit oralen Opioiden, so das BWL. In der Schweiz gebe es jedoch nur wenige Anbieter mit stark unterschiedlicher Präsenz. Mit Pflichtlagern könne unterstützend in das Marktgeschehen eingegriffen werden.
Der Wechsel auf andere Opioide konnte die Situation laut Mitteilung nicht entspannen, da es auch bei verwandten Wirkstoffen zu Lieferengpässen kam. Ein Wechsel auf andere Opioide sei auch nicht für alle Patienten möglich.
In den vergangenen Monaten senkte das BWL für einzelne Wirkstoffe den Umfang der Lagerpflicht mehrmals leicht, damit der Markt versorgt werden konnte, wie das BWL weiter schrieb. Bei der nächsten Lieferung seien die Lager dann wieder auf die ursprüngliche Menge aufgefüllt worden. Die Versorgungssituation habe sich in diesem Zeitraum aber nicht verbessert.
Reichweite von drei Monaten
Derzeit sei nicht absehbar, wann die beteiligten Unternehmen die Versorgung der Schweiz mit oralen, retardierten Opioiden wieder sicherstellen können. Deshalb soll nun mit der Freigabe der Pflichtlager dem Markt flexibler und mit grösseren Mengen geholfen werden. Gesetzlich sei für diese Pflichtlager eine Reichweite von drei Monaten vorgegeben.
Sollten die Pflichtlager aufgebraucht sein, müssten Therapien umgestellt werden, teilte das BWL auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Diese Umstellung würde in Richtung einer anderen Zubereitungsform oder mit anderen Wirkstoffen erfolgen.
Die entsprechende Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) für die Freigabe der Pflichtlager tritt am 15. März 2022 in Kraft. (awp/mc/ps)