Markant erleidet Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht zu Weko-Untersuchung

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St.Gallen / Bern – Der Zahlungsabwickler Markant hat in einem von der Wettbewerbskommission (Weko) eingeleiteten Verfahren wegen möglicher Verstösse gegen das Kartellgesetz vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Darauf weisen Gerichtsdokumente und eine Mitteilung des Spirituosenverbands Spiritsuisse hin.

Das Bundesverwaltungsgericht habe eine Einsprache gegen eine von der Weko verfügte Hausdurchsuchung bei Markant abgelehnt, teilte Spiritsuisse am Dienstag mit. Das AWP vorliegende und durchgehend anonymisierte Urteil des Gerichts legt dies ebenfalls nahe. Demnach wurde der Entscheid bereits am 4. März gefällt.

Im Urteil sind zwar keine Namen der Beschwerdeführer zu finden, doch gibt die darin angegebene Adresse einen Hinweis darauf, dass es sich um die Markant AG handeln dürfte. Angegeben wurde nämlich als Adresse der Beschwerdeführerin jene des Zahlungsabwicklers in Pfäffikon im Kanton Schwyz.

Durchsuchung ist rechtmässig
Hintergrund des Entscheids ist eine im vergangenen September bekannt gewordene Weko-Untersuchung gegen mehrere Gross- und Detailhandelsunternehmen und den Zahlungsabwickler Markant. Das Verfahren betrifft allfällige wettbewerbsbeschränkende Massnahmen gegenüber Lieferanten von Gütern des täglichen Bedarfs.

Die Weko hatte in diesem Zusammenhang eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von Dokumenten unter anderem bei Markant angeordnet. Die Beschwerde dagegen von Markant hat das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Die Durchsuchung sei rechts- und verhältnismässig gewesen, heisst es im Urteil.

Die Weko verfüge über Anhaltspunkte zu unzulässigen Wettbewerbsabreden der beteiligten Unternehmen und es gebe hinreichenden Tatverdacht und Ermittlungsbedarf, schreibt das Gericht. Es seien weder Gründe ersichtlich noch von der Beschwerdeführerin geltend gemacht worden, die gegen eine mögliche Beweiseignung der beschlagnahmten Dokumente sprächen.

Markant hatte laut Urteil versucht geltend zu machen, dass es nicht angehen kann, dass sie für ihre Anschlusshäuser «herhalten» müsse. Das Gericht weist dies aber zurück. Schliesslich gebe es Hinweise, dass Massnahmen von der Beschwerdeführerin «koordiniert und organisiert» wurden.

Markant hat die Möglichkeit, das Urteil vor Bundesgericht anzufechten. Auf Anfrage von AWP hat sich die Gesellschaft noch nicht geäussert. Die Weko gibt derweil zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kommentar zum Verfahren gegen Markant ab, wie es auf Anfrage hiess.

Mutmassliche Absprachen
Von der Weko-Untersuchung sind neben der sogenannten Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG insgesamt 15 angeschlossene Gross- und Detailhändler betroffen, wie die Weko bereits im September bestätigt hatte. Dazu zählen Landi, Loeb, Manor, Spar, Valora, die Migros-Tochter Saviva, Volg oder die auf Süsswaren und Snacks spezialisierte Cruspi SA, die unter anderem die Marken Haribo, Maoam und Ritter Sport vertreibt.

Lieferanten seien dazu angehalten worden, das Inkasso über Markant abzuwickeln, lautet ein Vorwurf gegen Markant und die angeschlossenen Händler. Die Rede war dabei insbesondere von der Androhung von «kollektiven Auslistungen von Gütern des täglichen Bedarfs». Will heissen: Falls die betroffenen Lieferanten nicht bereit waren, ihre Geschäfte über Markant abzuwickeln, flogen ihre Produkte aus den Regalen.

Die von den Lieferanten an Markant bezahlten Gebühren wurden dann laut Weko angeblich teilweise an die Gross- und Detailhändler ausbezahlt. Leidtragende dieser Praxis sind die Lieferanten, die etwa vom Spirituosenverband Spiritsuisse vertreten werden. (awp/mc/ps)

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