Chur – Der Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel ist im Zusammenhang mit den Konkursen eines Cafés und einer Backwaren-Firma in Pontresina im Engadin zum zweiten Mal verurteilt worden. Das Kantonsgericht Graubünden erhöhte die Geldstrafe nach der Berufungsverhandlung von 240’000 auf 540’000 CHF.
Allerdings hat das Bündner Kantonsgericht wie schon die Vorinstanz, das Bezirksgericht Maloja, die Geldstrafe bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die von der Vorinstanz verhängte Busse von 10’000 CHF wurde bestätigt, wie das Kantonsgericht am Montag mitteilte.
Erstinstanzlich, vom Bezirksgericht, war Immobilienunternehmer Remo Stoffel vor zwei Jahren der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen worden. Die vom Bezirksgericht beschlossene Geldstrafe vom 240’000 CHF erachtete das Kantonsgericht jedoch als zu niedrig, «in Anbetracht des Verschuldens des Beschuldigten», wie es in der Mitteilung zum Urteil hiess.
Zusätzlich verurteilt in zweiter Instanz wurde Stoffel im Konkurs-Fall der Backwaren-Firma wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung und der Anstiftung dazu. In diesem Punkt hatte ihn die Vorinstanz freigesprochen.
Als Sanierer tätig
Remo Stoffel, der zuletzt durch den Kauf der Therme im Bergdorf Vals in der Öffentlichkeit stand, war in Pontresina als Sanierer für die finanziell angeschlagenen Betriebe tätig.
Der Immobilienunternehmer war im Juni 2012 in erster Instanz vom Bezirksgericht im Engadin verurteilt worden und hatte gleich darauf die Berufung angekündigt. Stoffel wollte einen Freispruch. Auch die Staatsanwaltschaft war in die Berufung gegangen.
Das Kantonsgericht hiess beide Beschwerden teilweise gut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für Stoffel gilt die Unschuldsvermutung.
Beim Konkurs des Cafés mussten Gläubiger einen Verlust von insgesamt knapp 780’000 CHFin Kauf nehmen. Ein Schaden in der Höhe von fast 1,4 Mio CHF entstand beim Konkurs der AG für Backwaren und Konditoreiprodukte.
Im ersten Prozess waren neben Stoffel drei weitere Personen angeklagt. Der ehemalige Geschäftsführer des Cafés wurde der mehrfachen Gläubigerschädigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten wurden nicht verurteilt. (awp/mc/ps)