Medikamente: BR will Kursschwankungen abfedern

Alain Berset

EDI-Vorsteher Alain Berset.

Bern – Bei den Arzneimittelpreisen sollen Wechselkursschwankungen die Pharma-Industrie und die Versicherten künftig weniger stark belasten. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den Schwankungen stärker Rechnung zu tragen. Auf den 1. Mai gelten neue Bestimmungen. Diese ermöglichten es einerseits, zu grosse Wechselkursschwankungen abzufedern, die sich für die Industrie nachteilig auswirken könnten, schreibt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI).

Andererseits könnten damit Einsparungen erzielt werden, die den Versicherten zugute kämen. Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 240 Mio CHF für die obligatorische Krankenversicherung.

Höhere Toleranz-Marge zu Auslandpreisen
Konkret erhöht der Bundesrat bei der dreijährlichen periodischen Preisüberprüfung die Toleranzmarge zum Auslandpreisvergleich von 3 auf 5%. Die Krankenversicherer müssen also auch für Medikamente aufkommen, die in der Schweiz 5% teurer sind als im Ausland. Für den Preisvergleich mit den Referenzländern wird ein durchschnittlicher Wechselkurs über 12 Monate verwendet.

Auch bei der Preisüberprüfung anlässlich der Aufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste oder bei der Überprüfung nach Ablauf des Patenschutzes ist nicht mehr ein durchschnittlicher Wechselkurs über 6, sondern über 12 Monate massgebend. Angepasst werden die Verordnung über die Krankenversicherung und die Krankenpflege-Leistungsverordnung.

Wirtschaftlichkeit neu definiert

Voraussetzung für die Aufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste und somit für die Rückerstattung durch die Krankenversicherung ist, dass das Medikament zugelassen, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeit wird anhand eines Vergleichs mit anderen Arzneimitteln und mit dem Auslandpreisvergleich beurteilt.

Für den Auslandpreisvergleich sind die Preise in Deutschland, Österreich, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien und den Niederlanden massgebend. Die in diesen Referenzländern geltenden Preise werden in Schweizer Franken umgerechnet. Die Präparate in der Spezialitätenliste werden alle drei Jahre überprüft. (awp/mc/ps)

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