Mehr Widerstand an Generalversammlungen 2017 – Aktionäre schauen genauer hin

Ethos-Direktor Vincent Kaufmann. (Foto: Ethos)

Zürich – Ethos hat an den diesjährigen Generalversammlungen bei den Aktionären mehr Widerstand festgestellt. Diese würden ihre Aufgabe mittlerweile intensiver wahrnehmen. Besonders kritisch wurden laut dem Stimmrechtsberater die Vergütungen der Führungskräfte unter die Lupe genommen. Dabei entwickelten sich die Vergütungen je nach Sektor unterschiedlich.

Im Rahmen einer jährlichen Studie untersuchte Ethos die Generalversammlungen der 200 börsenkotierten SPI-Unternehmen. Diese ergab, dass die Aktionäre 14% der Anträge mit weniger als 90% Ja-Stimmen annahmen, im Vergleich zu 12% im vergangenen Jahr, hiess es von der Anlagestiftung.

Die durchschnittliche Zustimmungsquote der vorgelegten Traktanden habe dabei 95,4% nach 96,3% im Jahr 2016 betragen. Dabei erhielten jedoch 6,6% der Anträge weniger als 80% Zustimmung nach 3,6%. 27 Anträge wurden von der Generalversammlung gar abgelehnt.

Die Zustimmungsquote sei nach wie vor hoch, und es seien zwar «nicht sehr viele» Anträge nicht angenommen worden, sagte Dominique Biedermann, Präsident der Ethos-Stiftung an einer Medienkonferenz am Dienstag. Die Ergebnis seien aber durchaus ein Signal, dass die Aktionäre nicht ganz zufrieden waren.

Umstrittene Einzelfälle
Die meisten abgelehnten Anträge waren allerdings im Zusammenhang mit besonderen Fällen und Aktionärskonflikten, fügte Ethos-Direktor Vincent Kaufmann hinzu. Er nannte dabei unter anderem Sika, GAM oder SHL Telemedicine. Stark umstrittene Anträge ortete er zudem bei der Credit Suisse, bei ABB oder LafargeHolcim – unter anderem bei der Vergütung der Geschäftsleitung oder der Entlastung des Verwaltungsrats.

Credit Suisse erlitt 2016 einen milliardenhohen Verlust; bei ABB versagten Kontrollinstanzen, und es kam es zur Unterschlagung von Geldern in der Tochtergesellschaft in Südkorea; und LafargeHolcim wurde verdächtig, Schutzgeld an Terroristen in Syrien gezahlt zu haben.

Unter dem Strich würden institutionelle Aktionäre ihre Aufgabe intensiver wahrnehmen, sagte Biedermann. Es herrsche nicht mehr «blindes Vertrauen», während man lediglich auf die Dividende warte. Ein Grund sei auch die Finanzkrise, die für viele Aktionäre eine Lehre gewesen sei. Die Aktionäre interessierten sich neu auch viel mehr für das gesamte Vorgehen bei einem Unternehmen.

Weniger Exzesse
Besonders umstritten seien Anträge im Zusammenhang mit den Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung gewesen. So wurden laut Ethos 21% der Konsultativabstimmungen über den Vergütungsbericht von weniger als 80% der Aktionäre unterstützt. 2016 waren es 16%. Die durchschnittliche Ablehnungsquote betrug beim Vergütungsbericht 13,3%, im Vergleich zu 11% im Vorjahr.

Gleichwohl sieht Ethos einen Bremseffekt bei der Entwicklung der Vergütungen durch die Umsetzung der Minder-Initiative. Es gebe «weniger Exzesse», so Kaufmann. Die durchschnittliche Vergütung im Finanzsektor sei allerdings – laut Ethos ohne Bezug zur Leistung – weiter gestiegen und zwar um 6%. In anderen Sektoren sei diese derweil zurückgegangen (-2%), was eine gute Sache sei.

Retrospektive Abstimmung über Boni gefordert
Weiter fordert Ethos mit Blick auf die Revision des Aktienrechts verschiedenste Anpassungen. Unter anderem ist der Stiftung wichtig, dass die prospektive Abstimmung über die variable Vergütung der Geschäftsleitung verboten wird. Nur so könnten Aktionären allfällige Exzesse besser kontrollieren. Es sei unmöglich, im Voraus über zukünftige Boni zu entscheiden, so Biedermann.

Als Beispiel nannte er die Credit Suisse, bei der es zu einer freiwilligen Senkung der Boni für 2016 im Vorfeld der Generalversammlung kam. Das sei dem Druck der retrospektiven Abstimmung zu verdanken. Eine prospektive Abstimmung – im Jahre 2015 – wäre angenommen worden.

Weiter sprach sich Ethos dafür aus, die Inhaberaktien aufzuheben oder die sogenannte Opting-out-Klausel zu streichen. Aus Sicht der Stiftung ist es nicht mehr notwendig, Besitzerfamilien auf diese Weise zu schützen. Auch lehnt Ethos nunmehr die Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds mit exekutiven Aufgaben im gleichen Unternehmen ab.

Bei der Corporate Governance funktioniere die Selbstregulierung nicht immer, so die abschliessende Meinung von Ethos. Der gute Ruf des Finanzplatzes Schweiz erfordere daher klare Regelungen beim Aktienrecht, insbesondere auch mit Blick auf den Schutz von Minderheitsaktionären und Managerlöhnen. (awp/mc/ps)

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