Meister-Lobbying der Bauern: Kein Absenkpfad für Treibhausgase im Landwirtschaftsgesetz, dafür grosszügige Zahlungen im Klimagesetz

Landwirtschaft

(Foto: Pixabay)

Wer wissen will, wie man erfolgreich lobbyiert und Gesetze ad absurdum führt, muss sich zwingend an den Bauern und deren Vertretern orientieren. Aktuell haben sie es geschafft, eigene Beiträge zur Bekämpfung der Klimaerwärmung aus dem Landwirtschaftsgesetz rauszuhalten, sich jedoch beim Klima- und Innovationsgesetz in die erste Reihe der Zahlungsempfänger zu stellen. Eine bewundernswerte Meisterleistung.

Von Helmuth Fuchs

Die Narren im Umzug der Lobbyisten und Bauernvertreter sind einmal mehr die Politikerinnen und Politiker, die solchen Gesetzen zustimmen und vor allem die Steuerzahlenden, welche am Schluss alles berappen. Dem Bundesrat wird zudem jetzt schon aufgezeigt, wie er mit seiner Absicht, die bestehenden Gesetze den Anforderungen des Klimaschutzes unterzuordnen, scheitern wird.

«Vorschriften anderer Bundeserlasse und kantonaler Erlasse, insbesondere in den Bereichen CO2, Umwelt, Energie, Raumplanung, Finanz-, Land-, Wald- und Holzwirtschaft, Strassen- und Luftverkehr sowie Mineralölbesteuerung, sollen so ausgestaltet und angewendet werden, dass sie zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes beitragen.» (Art. 12 Verhältnis zu anderen Erlassen)

Die Bauern zementieren schon mal vorsorglich im Landwirtschaftsgesetz, dass sie sich keine verbindlichen Werte vorschreiben lassen.

«Im Ständerat hätte die Linke und im Nationalrat mit der Linken auch die GLP gerne mehr ökologische Anliegen eingebracht. Im Nationalrat wurden jedoch rund zwanzig Minderheitsanträge dazu abgelehnt. Im Landwirtschaftsgesetz gibt es deshalb weder einen Absenkpfad für Treibhausgase noch einen Ausbaupfad für mehr Tierwohl.» Die Grüne, 16 Juni 2023

Ihren Nicht-Beitrag zum Klimagesetz lassen sich die Landwirtschaftsvertreter grosszügig entlöhnen, sowohl im Text zur Abstimmung auf der offiziellen Bundesseite («Die Landwirtschaft soll von Massnahmen zur Bewältigung von Trockenheitsphasen profitieren.») als auch explizit im Gesetzestext («Wo eine besondere Ausgangslage für Berg- und Randgebiete besteht, werden zusätzliche Unterstützungen vorgesehen.»).

Wer immer noch glaubt, dass man nicht «dä Foifer und s’Weggli» haben kann, wird durch die Bauern eines Besseren belehrt. Mann kann beides und noch «äs Bhaltis obedruff» haben.


Exit mobile version