Meyer Burger-Aktionär Sentis konkretisiert Forderungen an GV
Thun – Der Meyer Burger-Aktionär Sentis, hinter dem der russische Investor Pyotr Kondrashev steht, hat seine früher veröffentlichten Traktandierungsbegehren für die kommende Generalversammlung vom 2. Mai konkretisiert. Dazu gehören die Aufhebung des genehmigten Kapitals sowie Änderungen der prozentualen Limite beim Recht der Aktionäre auf Einberufung einer Generalversammlung und beim Traktandierungsrecht.
Sentis sieht bei Meyer Burger Nachholbedarf bei der Verbesserung der Unternehmensaufsicht, der sogenannten Corporate Governance. Die Investmentgesellschaft, die am Montag ihre Foderungen auf der Website www.changemeyerburger.ch aufschaltete, ortet beim Solartechnikunternehmen eine mangelnde Eigentümerkontrolle.
In den vergangenen sechs Jahren habe die Aktionärspräsenz bei den Generalversammlungen von Meyer Burger (MBT) lediglich zwischen 17,9 Prozent und 26,0 Prozent des Aktienkapitals gelegen. Dieser Umstand habe es dem Verwaltungsrat erlaubt, «Eigeninteressen vor das Wohl der Aktionäre zu stellen», schriebt Sentis.
Einberufungshürde von 5 Prozent gefordert
Vor diesem Hintergrund fordert der MBT-Aktionär unter anderem eine Aufhebung des genehmigten Kapitals. Gemäss den bestehenden Statuten hat der Verwaltungsrat das Recht, das Aktienkapital der MBT bis zum 2. Mai 2020 durch die Ausgabe von bis zu 93 Millionen Namenaktien um maximal 4,6 Millionen Franken zu erhöhen. Dies entspricht rund 15 Prozent des heute ausstehenden Kapitals. Zusammen mit dem bedingten Kapital ergibt sich ein Erhöhungspotential von rund 20 Prozent.
Sentis stösst sich vor allem daran, dass der Verwaltungsrat, wenn er eine Kapitalerhöhung durchführen will, das Bezugsrecht der Aktionäre einschränken oder sogar völlig ausschliessen und die neuen Aktien Dritten zuweisen kann. Der Verwaltungsrates könne so ein Übernahmeangebot im eigenen Interesse beeinflussen, schrieb Sentis.
Ausserdem fodert Sentis eine Reduktion der Einberufungshürde für Generalversammlungen auf 5 Prozent. Gemäss den Statuten können aktuell ein oder mehrere Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des stimmberechtigten Kapitals vertreten, die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. Dieser Prozentsatz ist sei sehr hoch und werde zurzeit von keinem einzigen Aktionär erreicht, moniert Sentis.
Des weiteren beantragt Sentis die Einführung einer Frist zwischen Veröffentlichung des Geschäftsberichts und dem Datum der Generalversammlung, die Veränderung der Anzahl zulässiger Mandate ausserhalb der Meyer Burger Gruppe sowie die Einführung einer maximalen Mandatsdauer der Revisionsstelle.
Beschränkung der Mandate
Konkret soll der Geschäftsbericht spätestens 55 Tage vor der Generalversammlung veröffentlicht werden und die Zahl der Mandate soll auf 10 (Verwaltungsrat) respektive 3 (Geschäftsleitung) in obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen anderer Rechtseinheiten beschränkt werden.
Zuletzt will Sentis die gesamte Amtsdauer der Revisionsstelle auf 10 Jahre beschränken.
Die Sentis Capital, die gemäss ihren Angaben vom vergangenen Dezember 6,14 Prozent an Meyer Burger hält, war in den letzten Monaten mehrmals mit Forderungen an die Öffentlichkeit getreten. So hatte sie Ende des vergangenen Jahres auf einen grundlegenden Strategiewechsel und auf die Eigenproduktion von Solarzellen durch das Unternehmen gedrängt.
Im Januar hatte Sentis zudem eine grundlegende Erneuerung des Meyer Burger-Verwaltungsrats gefordert. Im gleichen Monat hatten Verwaltungsratspräsident Alexander Vogel sowie zwei weitere Mitglieder ihren Abgang auf die Generalversammlung hin bekannt gegeben, einen Zusammenhang mit den Sentis-Forderungen aber in Abrede gestellt. Die Kandidaturen von Remo Lütolf als neuem VR-Präsident sowie von Andreas Herzog waren von Sentis begrüsst worden. (awp/mc/ps)