Michael Lauber, designierter Bundesanwalt.
Bern – Der parteilose Michael Lauber soll Nachfolger von Bundesanwalt Erwin Beyeler werden: Die Gerichtskommission der eidgenössischen Räte schlägt dem Parlament vor, den 45-Jährigen zu wählen. Lauber ist derzeit Präsident des Aufsichtsrats der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht. Dies hat die Kommission nach Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten entschieden, wie Kommissionspräsident Reto Wehrli (CVP/SZ) am Mittwochabend vor den Medien sagte.
Beworben hatten sich auch der Stellvertretende Bundesanwalt Ruedi Montanari und die Stellvertretende Bundesanwältin Maria-Antonella Bino.
Vielseitiges Anforderungsprofil
Die Gerichtskommission hatte in ihrer Stellenausschreibung eine Person mit Führungserfahrung und Verhandlungsgeschick gesucht. Weitere Kriterien waren Belastbarkeit, Sicherheit und Gewandtheit im Umgang mit Behörden, Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit. Das Parlament entscheidet voraussichtlich in der Herbstsession, wer 2012 die Nachfolge von Erwin Beyeler antritt. Den amtierenden Bundesanwalt hatte die Bundesversammlung in der Sommersession abgewählt beziehungsweise nicht wiedergewählt. Beyeler erhielt lediglich 109 von 227 gültigen Stimmen und verpasste damit das absolute Mehr von 114 Stimmen.
Beyeler abgewählt
Die Gerichtskommission hatte den Bundesanwalt im Vorfeld zur Wiederwahl empfohlen. Im Parlament überwog aber am Ende das Unbehagen, nachdem Beyeler verschiedentlich in die Kritik geraten war. Viele Parlamentsmitglieder äusserten Zweifel an der Fachkompetenz des Bundesanwalts. Beyeler selbst monierte, er sei aus politischen Gründen nicht wiedergewählt worden. Gegen die Wiederwahl des Bundesanwalts hatte sich die SVP ausgesprochen. Sie warf Beyeler insbesondere Verfehlungen im Zusammenhang mit den Affären Roschacher und Holenweger vor. (awp/mc/ps)