Bern – Der Weg für den Fonds zur Marktentlastung der Branchenorganisation (BO) Milch ist frei: Die Milchproduzenten, welche gegen die Massnahmen eine Anfechtungsklage erhoben hatten, ziehen die Klage zum Teil zurück. Nun liegt der Ball beim Bundesrat. Dieser kann jetzt entscheiden, ob der Fonds zur Entlastung des Milchmarktes allgemein verbindlich sein soll. Die Einigung der Milchproduzenten war jedoch Voraussetzung, dass der Bundesrat über das Begehren entscheiden kann, wie die BO Milch mitteilte.
Die aussergerichtliche Einigungsverhandlung fand am Mittwoch unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) statt. Am 3. Mai hatten die Delegierten der BO Milch dem Fonds zugestimmt. Mit den Mitteln des Fonds sollten beim Export von Butter und anderen fetthaltigen Produkten 80% der Differenz zwischen dem inländischen Preis und dem Weltmarktpreis abgegolten werden.
Finanzierung mit 1 Rappen pro kg Milch
Finanziert werden soll der Fonds mit 1 Rappen pro Kilogramm Milch, welcher von sämtlichen Milchproduzenten zu bezahlen sein wird. Weil die Milchverarbeiter diese Beteiligung auf die Konsumenten abwälzen würden, müssen sie sich nicht daran beteiligen. Dafür erhalten die Produzenten mehr Mitsprache bei der Verwendung dieser Gelder. Zusätzlich zu diesen Abgaben bezahlen die Milchproduzenten weitere 4 Rappen für jedes Kilo Milch, das gegenüber den Mengen des Milchjahres 2008/2009 zusätzlich produziert wurde. Mehrere Organisationen regionaler Milchproduzenten erhoben darauf gegen diese Marktentlastungsmassnahmen eine Anfechtungsklage. Aufgrund der Klage schob der Bundesrat den Entscheid über die Allgemeinverbindlichkeit der Massnahmen auf. (awp/mc/ps)