Atomkraftwerk Mühleberg vor den Toren Berns.
Bern – Die Gegner des Kernkraftwerks Mühleberg sind vor Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Forderung nach einer vorläufigen Abschaltung des Reaktors erfolglos geblieben. Die Richter in Bern sind auf ihr Ersuchen gar nicht erst eingetreten.
Beim Bundesverwaltungsgericht sind gegenwärtig Beschwerden gegen die befristete Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg hängig. Nach den jüngsten Geschehnissen in japanischen Kernkraftwerken hatten Beschwerdeführer beim Gericht ein Gesuch um Anordnung einer vorsorglichen Abschaltung des KKW gestellt. Die Richter in Bern sind darauf nun gar nicht erst eingetreten. Laut ihrer Verfügung vom 6. April geht das Gesuch um vorsorgliche Ausserbetriebnahme des Atomkraftwerks über den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens hinaus. Ein entsprechendes Verfahren laufe aber beim Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI).
Hängiges Beschwerdeverfahren vorläufig auf Eis legen?
Damit stellt sich laut Gericht allerdings die Frage, ob das beim ihm hängige Beschwerdeverfahren vorläufig auf Eis gelegt werden soll. Die Streitparteien erhalten eine bis zum 2. Mai verlängerte Frist, sich zur allfälligen Sistierung zu äussern. Wie das Bundesverwaltungsgericht weiter festhält, hat es beim ENSI Informationen verlangt zu allen aufgrund der Ereignisse in Japan eingeleiteten und laufenden Abklärungen, Massnahmen und Anordnungen zu Sicherheitsfragen im KKW #Mühleberg. Entgegen der Annahme der Mühleberg-Gegner fordere das Gericht vom ENSI damit allerdings keine aktualisierte Sicherheitsbeurteilung für das KKW Mühleberg. Es gehe lediglich um Auskünfte für die Zeitplanung. (awp/mc/ps)
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