National- und Ständerat einigen sich bei IV-Revision

National- und Ständerat einigen sich bei IV-Revision

Im Rahmen der 6. IV-Revision sollen bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden.

Bern – Rund 17’000 IV-Rentnerinnen und Rentner sollen in den kommenden Jahren Arbeit finden. Dies sieht der erste Teil der 6. IV-Revision vor, den National- und Ständerat verabschiedet haben. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. Am Donnerstag hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Ziel der Revision ist es, die defizitäre Invalidenversicherung jährlich um etwa 500 Millionen Franken zu entlasten. Während mit den bisherigen IV-Revisionen die Zunahme der Neurenten gestoppt wurde, sollen nun bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden.

Im Zentrum steht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt: Bis 2018 sollen rund 17’000 Rentner in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Die Linke und Teile der CVP hatten dieses Ziel mit Behinderten-Quoten für Unternehmen erreichen wollen. Ohne solche Quoten werde es nicht genügend Arbeitsplätze geben, argumentierten sie. Die Räte sprachen sich aber gegen Quoten aus. Beschlossen haben die Räte, bei der Überprüfung der Renten die Schraube anzuziehen. Die IV-Rente soll als Brücke zur Eingliederung verstanden werden und nicht mehr als definitive Lösung. Grundlage bilden Einarbeitungszuschüsse sowie eine Auffangregelung, falls die Wiedereingliederung scheitert.

Menschen mit organisch nicht erklärbare Leiden genau prüfen
Besonders unter Druck stehen IV-Rentner, die ein organisch nicht erklärbares Leiden haben, zum Beispiel in Folge eines Schleudertraumas. Ob sie tatsächlich Anspruch auf eine Rente haben, soll systematisch geprüft werden. Welche Leiden genau gemeint sind, ist im Gesetz nicht präzisiert. Laut Sozialminister Didier Burkhalter gehören klassische psychische Erkrankungen aber nicht dazu. Die Aufhebung von Renten ist nur eine Massnahme zur Verbesserung der IV-Rechnung. Mit neuen Finanzierungsregeln sollen fast 200 Mio CHF des strukturellen Defizits von jährlich rund 1 Mrd CHF abgebaut werden. Der Bundesbeitrag an die IV wird von deren Ausgaben abgekoppelt, so dass die Sparbemühungen der IV vollumfänglich deren Rechnung zu Gute kommen.

Assistenzbeiträge und öffentliche Ausschreibungen
Für Einsparungen sollen auch öffentliche Ausschreibungen bei den Hilfsmitteln für Behinderte sorgen. Weiter werden Assistenzbeiträge eingeführt, dank denen Behinderte Drittpersonen anstellen können, damit sie zu Hause leben können. Dies begrüssen die Behindertenverbände. Am Donnerstag stand noch zur Debatte, ob im Gesetz verankert werden soll, dass IV-Stellen beratende Kommissionen mit Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften einrichten können. Diese Kommissionen sollten die IV-Stellen bei der Stellensuche für IV-Rentner unterstützen.

Nationalrat folgt Ständerat
Der Nationalrat folgte aber mit 88 zu 75 Stimmen dem Ständerat und strich die entsprechende Passage aus dem Gesetz. Die Mehrheit argumentierte, solche Kommissionen würden nichts bringen. Arbeitsplätze schaffe man nicht, indem man «Kommissiönli» ins Leben rufe, sagte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). Die Befürworter der Kommissionen argumentierten, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sei ein zentraler Bestandteil der Revision. Da die Räte keine Quoten für Behinderten-Arbeitsstellen beschlossen hätten, seien die Kommissionen wichtig.

«Herkules-Aufgabe»
Die IV-Stellen hätten eine Herkules-Aufgabe vor sich, gab Silvia Schenker (SP/BS) zu bedenken. Sie müssten eine grosse Anzahl von bisherigen Rentnern wieder in die Arbeitswelt integrieren. Das könnten sie nicht alleine bewältigen. Die Verantwortung für die berufliche Eingliederung von Menschen mit verminderter Leistungsfähigkeit sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Grünen kündigten nach der letzten Beratung an, die Vorlage in der Schlussabstimmung Ende der Session abzulehnen: Die Revision, wie sie die Räte verabschiedet hätten, enthalte zu viele bittere Pillen, sagte Marie-Thérèse Weber-Gobet (FR). Die SP liess noch offen, ob sie zustimmen will. Auch wenn sie es nicht tut, dürfte die Vorlage aber in der Schlussabstimmung angenommen werden.

Bundesrat will im Frühling entscheiden
Als nächstes werden die Räte den zweiten Teil der 6. IV-Revision in Angriff nehmen, welche den Wechsel zu einem stufenlosen Rentensystem vorsieht. Dieser Teil ist politisch noch viel umstrittener als der erste. Bringt der Bundesrat seine Vorschläge durch, scheint das Referendum sicher: Gemäss dem Entwurf würden rund 40% der IV-Renten tiefer ausfallen, was in der Vernehmlassung auf heftige Kritik gestossen ist. Kritisiert wurden vor allem die Pläne, bisherige Renten zu kürzen. Definitiv entscheiden will der Bundesrat noch diesen Frühling. (awp/mc/ss)

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