Block 1 des Kernkraftwerks Beznau (Axpo)
Bern – Die Laufzeit von Atomkraftwerken wird nicht begrenzt. Auch müssen die Betreiber alter AKW keine strengeren Auflagen erfüllen. Der Nationalrat hat am Mittwoch bei den Beratungen zur Energiestrategie seine früheren Entscheide dazu umgestossen.
Vor rund einem Jahr hatte sich der Nationalrat dafür ausgesprochen, die Laufzeit der ältesten AKW auf sechzig Jahre zu beschränken. Ab vierzig Jahren sollten AKW-Betreiber zudem ein Langzeitbetriebskonzept für die jeweils nächsten zehn Jahre vorlegen müssen. Gewünscht hatte dies die Atomaufsichtsbehörde ENSI.
Der Ständerat wollte aber nichts davon wissen. Nun hat auch der Nationalrat – in neuer Zusammensetzung nach den Wahlen – beschlossen, darauf zu verzichten. Das Langzeitbetriebskonzept verwarf er mit 118 zu 77 Stimmen, eine Laufzeitbeschränkung mit 131 zu 64 Stimmen. Die Befürworter aus den Reihen von Grünen, Grünliberalen und SP warnten vergeblich, das Unfallrisiko steige mit dem Alter der AKW.
Schweizer AKW sicher
Die Gegner des Langzeitbetriebskonzepts argumentierten, dieses sei überflüssig. Die Schweizer Atomkraftwerke seien sicher, und das ENSI verfüge über genügend Mittel, um notfalls zu intervenieren. Auch Energieministerin Doris Leuthard plädierte dafür, bei den geltenden Regeln zu bleiben. Dem Anliegen des ENSI könne auf Verordnungsstufe entsprochen werden.
Zur Laufzeitbeschränkung von Atomkraftwerken wird das Stimmvolk das letzte Wort haben: Mit der Atomausstiegsinitiative fordern die Grünen, dass alle AKW spätestens nach 45 Betriebsjahren stillgelegt werden.
Subventionen für Grosswasserkraftwerke
Ja sagte der Nationalrat am Mittwoch zu Subventionen für bestehende Grosswasserkraftwerke. Der Ständerat hatte diese ins erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie eingebaut. Er reagierte damit auf die tiefen Preise im europäischen Strommarkt, welche die Wasserkraftwerke in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Der Nationalrat zeigte sich einverstanden, wählte aber ein anderes Modell. Nach seinem Willen sollten Wasserkraftwerke für jene Elektrizität, welche sie unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde erhalten. Die Gelder sollen zudem zweckgebunden für Unterhalt und Reparatur eingesetzt werden müssen.
Effizienzmassnahmen gestrichen
Dem Ständerat gefolgt ist der Nationalrat zudem bei den Effizienzmassnahmen: Er hat diese aus der Vorlage gestrichen. Die Befürworter argumentierten vergeblich, mit mehr Energieeffizienz liesse sich viel erreichen. Die eingesparte Energie sei die sauberste und billigste.
Zur Debatte standen Anreize für Elektrizitätswerke, das Stromsparen zu fördern. Der Bundesrat hatte ein System mit weissen Zertifikaten vorgeschlagen, der Nationalrat sprach sich in der ersten Beratung für ein Bonus-Malus-System aus. Nun sind diese Ideen vom Tisch.
Befristete Förderung für Erneuerbare
Ferner haben sich National- und Ständerat darauf geeinigt, die Förderung der erneuerbaren Energien zu befristen. Dafür soll der Netzzuschlag rasch auf das Maximum von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden.
Umstritten bleiben dagegen die Ziele für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien. Der Nationalrat hat gegen den Willen des Ständerates und seiner Kommission am höheren Ziel festgehalten, allerdings mit einer knappen Mehrheit von 98 zu 95 Stimmen.
Keine Förderung für kleinste Wasserkraftwerke
Eine Differenz zwischen den Räten bleibt auch bei der Förderung der kleinsten Wasserkraftwerke: Geht es nach dem Nationalrat, sollen Werke mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt nicht am Einspeiseprämiensystem teilnehmen können.
Der Bundesrat und der Ständerat möchten die Grenze bei 300 Kilowatt setzen, also auch kleinste Werke fördern. Im Nationalrat setzte sich die höhere Grenze dank einer Allianz von rechts und links durch. Die einen möchten die Subventionen möglichst tief halten. Die anderen machen geltend, Kleinstwasserkraftwerke hätten im Verhältnis zum Eingriff in die Natur einen geringen Nutzen.
Keine Konzession an Umweltverbände
Eine weitere Differenz betrifft ebenfalls das Verhältnis von Naturschutz und Energieproduktion. Im Grundsatz sind sich die Räte einig: Windturbinen oder Pumpspeicherkraftwerke sollen auch in Naturschutzgebieten gebaut werden dürfen.
Der Ständerat möchte – als Konzession an die Umweltverbände – die Güterabwägung aber nur dann ermöglichen, wenn das Schutzgebiet nicht «im Kern seines Schutzwertes verletzt wird». Der Nationalrat sprach sich mit 101 zu 93 Stimmen gegen diese Einschränkung aus.
Ja zu neuen Steuerabzügen
Festgehalten hat der Nationalrat schliesslich an der steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen, welche er in den ersten Beratungen eingebaut hatte. Zum einen könnten Steuerabzüge damit über mehrere Jahre verteilt werden, zum anderen könnten sie neu auch für sämtliche Ersatzneubauten geltend gemacht werden.
Der Ständerat hatte das abgelehnt. Im Nationalrat stellte sich die Ratslinke dagegen. «Dreister kann man die hohle Hand gegenüber dem Fiskus gar nicht aufhalten», sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). Der Nationalrat sprach sich aber mit 123 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die neuen Abzüge aus.
Die Vorlage – oder was davon übrig ist – geht nun zurück an den Ständerat. (awp/mc/ps)