Nationalrat lehnt neue Sorgfaltspflichten für Banken ab

Thomas Matter

Thomas Matter, Zürcher SVP-Nationalrat. (Foto: thomasmatter.ch)

Bern – Der Nationalrat will keine neue Sorgfaltspflichten für Banken einführen. Die Vorschläge des Bundesrates, strengere Regeln für unversteuerte Gelder einzuführen, sind am Dienstag am bürgerlichen Widerstand gescheitert. Damit folgt der Nationalrat seiner Wirtschaftskommission.

Das neue Gesetz käme den Bankensektor teuer zu stehen und würde dessen Wettbewerbsfähigkeit schaden, argumentierte die Mehrheit. International bestehe auch keine Verpflichtung für neue Sorgfaltspflichten. «Die Banken dürfen nicht als Steuerpolizisten ihre Kunden überwachen,» forderte Thomas Matter (SVP/ZH).

Die Ratslinke war dagegen der Ansicht, mit der Revision des Geldwäschereigesetzes könne die Strategie für einen sauberen Finanzplatz weiterverfolgt werden. Ohne diese Schritte laufe die Schweiz Gefahr, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte, mit den Sorgfaltspflichten werde eine komplementäre Regelung zum automatischen Informationsaustausch (AIA) geschaffen. Langfristig werde man sich der Diskussion nicht verschliessen können.

Die Argumente überzeugten den Nationalrat nicht. Er beschloss mit 126 zu 56 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Tritt auch die grosse Kammer nicht auf die Vorlage ein, ist diese vom Tisch.

Unversteuerte Gelder im Visier
Der Bundesrat hatte die neuen Sorgfaltspflichten bereits Ende 2012 angekündigt, im Rahmen der neuen Finanzplatzstrategie. Ein Jahr später beschloss er, vorläufig darauf zu verzichten. Über neue Sorgfaltspflichten wollte er erst wieder diskutieren, wenn mit den wichtigsten Partnerstaaten AIA-Abkommen existierten.

Dies ist seit diesem Frühjahr der Fall, das Abkommen mit der EU wurde im Mai unterzeichnet. In der Folge hat der Bundesrat die Vorlage zu den Sorgfaltspflichten ans Parlament geleitet. Er will auf diese Weise dafür sorgen, dass auch für Kunden aus Ländern, mit welchen die Schweiz nicht automatisch Informationen austauscht, strengere Regeln gelten.

Sowohl für Kunden aus der EU als auch für jene aus den USA müssten die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, da das FATCA-Abkommen mit den USA faktisch auch einen automatischen Informationsaustausch enthält. Ausserdem gälten die Sorgfaltspflichten nicht gegenüber Kunden, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind.

Risikobasierte Prüfung
Gegenüber anderen Kunden sollen die Banken aber besondere Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Sie sollen bei der Annahme von Geldern mittels einer risikobasierten Prüfung feststellen, ob die Gelder versteuert sind. Die Einzelheiten wären durch die Aufsichtsbehörden und die anerkannte Selbstregulierung festzusetzen.

Müsste eine Bank aufgrund einer solchen Prüfung annehmen, dass ihr ein Kunde nicht versteuerte Gelder anbietet, so hätte sie bei Neukunden die Geschäftsbeziehung abzulehnen.

Bei bestehenden Kunden müsste die Bank erst die Steuerkonformität für die bereits bei der Bank liegenden Vermögenswerte des Kunden abklären. Wäre diese nicht gegeben, so hätte der Kunde der Bank seine Situation zu regularisieren. Gelänge ihm dies nicht fristgemäss, müsste die Bank die Geschäftsbeziehung auflösen. (awp/mc/ps)

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