Bern – Das Parlament will den Umgang mit Tabakprodukten strenger regeln. Umstritten sind die neu geplanten Werbebeschränkungen. Der Nationalrat schlägt einen etwas liberaleren Weg ein als der Ständerat – und bezeichnet seine Beschlüsse als gangbaren Kompromiss.
Das Bundesgesetz über Tabakprodukte steht unter einem besseren Stern als noch vor vier Jahren, als die bürgerliche Mehrheit in beiden Räten die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen hatte. Insbesondere die Werbeverbote erzürnten damals die liberalen Kräfte im Parlament.
Vor zwei Jahren legte dann der Bundesrat ein Gesetz ohne Werbeverbote vor. Er wollte den Jugendschutz damit nicht unnötig gefährden. Praktisch unbestritten ist schon länger, dass die Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige verboten werden soll.
Initiative im Nacken
Das neue Gesetz war dem Ständerat dann aber doch zu zahnlos. Er verankerte im vergangenen Herbst zusätzlich umfassende Werbeverbote für Tabakprodukte im Gesetz. Der Nationalrat stimmte diesen am Dienstag nun teilweise zu.
Für den Stimmungswechsel im Nationalrat gibt es zwei Hauptgründe: Erstens wurde die grosse Kammer nach den eidgenössischen Wahlen vor einem Jahr neu zusammengesetzt. SVP und FDP, die gegenüber Werbeverboten noch immer kritisch eingestellt sind, verfügen über keine Mehrheit mehr.
Zweitens ist das Parlament unter Druck. Es berät das Tabakproduktegesetz vor dem Hintergrund einer hängigen Volksinitiative. Diese verlangt ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht. Faktisch würde damit Zigarettenwerbung auf Plakaten im öffentlichen Raum verboten.
Keine Werbung im öffentlichen Raum
Die Mehrheit der Mitte-Fraktion, die bei umstrittenen Vorlagen häufig das Zünglein an der Waage spielt, setzte sich in der über fünfstündigen Debatte im Nationalrat zusammen mit den Fraktionen von SP, Grünen und GLP deshalb für umsetzbare Werbebeschränkungen ein.
«Kommen wir den Initianten nicht in mehreren Punkten entgegen, dürfte das Volksbegehren gute Chancen haben», gab Ruth Humbel (CVP/AG) zu bedenken. In mehreren Kantonen gälten bereits strenge Vorschriften bezüglich Tabakwerbung.
Durchgesetzt haben sich in der grossen Kammer fast durchgehend die von der Gesundheitskommission (SGK-N) eingebrachten Vorschläge. Konkret heisst das: In der Presse und im Internet soll Werbung nicht grundsätzlich verboten sein. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, die für Minderjährige bestimmt sind. Werbung in Kinos und im öffentlichen Raum soll jedoch weitgehend verboten werden, ebenso vom öffentlichen Grund aus einsehbare Plakatwerbung.
Freiheit versus Prävention
Sowohl Anträge für restriktivere Verbote von links als auch für weniger starke Werbeeinschränkungen von rechts scheiterten. Es gehe darum, «den berühmten Kompromiss zu finden zwischen griffigem Jugendschutz und einem verhältnismässigen Eingriff in die freie Marktwirtschaft», sagte der Sprecher der zuständigen Gesundheitskommission, Lorenz Hess (BDP/BE).
Zwar sei eine suchtfreie Gesellschaft eine Illusion, sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Trotzdem müsse alles daran gesetzt werden, die Jugendlichen mit Präventionsmassnahmen vom Rauchen abzuhalten. Regine Sauter (FDP/ZH) warnte dagegen vor einem unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
Die Aufweichung der Verbote scheiterte schliesslich nur knapp. Im Gegensatz zum Ständerat verzichtete die grosse Kammer aber darauf, eine Meldepflicht für Firmen bezüglich ihrer Werbeausgaben ins Gesetz zu schreiben.
Ausnahme bei Zigarren
Auch beim Sponsoring setzte sich der Kompromissvorschlag der Nationalratskommission durch. Sponsoring soll verboten sein für Veranstaltungen in der Schweiz, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen.
Der Nationalrat entschied zudem, dass verkaufsfördernde Massnahmen für elektronische Zigaretten weiterhin möglich sein sollen. Auch soll «die direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen» erlaubt bleiben. Ein Einzelantrag von Thomas Rechsteiner (CVP/AI) setzte sich im Nationalrat knapp durch. Der Ständerat sieht in diesem Bereich dagegen keine Ausnahmen des Verbots vor.
Eine weitere Differenz betrifft die Entscheidkompetenz der Kantone. Geht es nach dem Ständerat, sollen die Kantone jeweils strengere Werbe-, Sponsoring- und Verkaufsförderungsvorschriften erlassen können. Der Nationalrat strich diesen Artikel aus dem Gesetz.
WHO-Richtlinien einhalten
In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 84 zu 59 Stimmen bei 47 Enthaltungen an. Die Nein-Stimmen kamen grossmehrheitlich von der SVP- und einem Teil der FDP-Fraktion. Die Mehrheit der Grünen sowie ein Teil der Fraktionen von FDP, SP und Mitte enthielten sich der Stimme.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Gesundheitsminister Alain Berset betonte, dass es oberstes Ziel des Gesetzes sein müsse, die Voraussetzungen zur Ratifizierung der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu erfüllen. Wegen der fehlenden Einschränkungen von Werbung und Sponsoring konnte die Schweiz das Abkommen bisher nicht ratifizieren. (awp/mc/ps)