Schnellere Verfahren für erneuerbare Energien
Bern – Die Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien sollen beschleunigt werden. National- und Ständerat haben den Bundesrat damit beauftragt zu prüfen, ob ein Koordinationsgesetz geschaffen werden kann.
Der Nationalrat nahm am Freitag einen vom Ständerat abgeänderten Vorstoss seiner Umweltkommission an. Ziel ist es, die Verfahrensschritte aller beteiligten Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden zu optimieren. Dies soll zur Straffung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren führen.
Leuthard sieht Anliegen im Ansatz als berechtigt
Energieministerin Doris Leuthard zeigte sich einverstanden mit dem Prüfauftrag. Das Anliegen sei im Ansatz berechtigt, sagte sie. In der Tat sei der Weg bis zu einer Bewilligung oft lang und steinig. Trotzdem gelte es zu berücksichtigen, dass dem Bund für vieles die Kompetenzen fehlten. Den ursprünglichen, verbindlicher formulierten Vorstoss hatte der Bundesrat abgelehnt. Bewilligungsverfahren seien nicht Selbstzweck, hielt er in seiner vor einem Jahr formulierten Antwort fest. Vielmehr bewirkten sie, dass in den engen räumlichen Verhältnissen der Schweiz neben den energiepolitischen Anliegen auch jene der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der geordneten Besiedelung berücksichtigt würden.
Fehlende Kompetenzen beim Bund
Für viele Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie habe der Bund zudem keine umfassende Kompetenz. Er könne den Kantonen nicht vorschreiben, dass eine einzelne kantonale Behörde abschliessend über die Bewilligung entscheiden müssten. Die Verfahrensdauer sei von vielen Faktoren abhängig, die durch Bundesrecht kaum beeinflusst werden könnten. Im Rahmen der Debatte zum Ausstieg aus der Atomenergie hat der Nationalrat jüngst auch andere Vorstösse angenommen, die eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren fordern. Einen FDP-Vorstoss hiess er gar einstimmig gut. Demnach soll der Bundesrat bis Mitte 2012 die Bewilligungsverfahren «drastisch verkürzen und vereinfachen». (awp/mc/ps)