Bern – Der Nationalrat will das Hochwasser-Risikomanagement gesetzlich verankern. Als Erstrat hat er am Montag der Teilrevision des Wasserbaugesetzes zugestimmt. Nach seinem Willen soll sich der Bund finanziell etwas mehr als bis anhin am Hochwasserschutz beteiligen.
Die grosse Kammer nahm die Vorlage mit 180 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen an. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Der Bundesrat will nach eigener Aussage mit der Vorlage neuen Herausforderungen durch den Klimawandel und der immer dichteren Besiedlung der Schweiz Rechnung tragen. Das Wasserbaugesetz in seiner jetzigen Form stammt aus dem Jahr 1991.
Der Fokus habe sich seither von der Gefahrenabwehr zum integralen Risikomanagement verschoben, schrieb die Landesregierung im März in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament. Hochwasserrisiken würden dabei mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt.
Schon heute unterstützt der Bund die Kantone bei der Instandstellung von Schutzbauten finanziell. Neu soll er gemäss Entwurf auch einen Teil der Kosten für regelmässige Unterhaltsarbeiten tragen.
In seiner Botschaft schätzte der Bundesrat die Mehrkosten auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Vorlage würden die Subventionen für den Schutz vor Naturgefahren und die Revitalisierung auf insgesamt 330 Millionen Franken steigen.
Der Nationalrat wich in einem Punkt vom bundesrätlichen Entwurf ab. Auf einstimmigen Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) votierte er dafür, dass der Bund die Pflege neu gestalteter Gewässerräume jeweils während fünf Jahren mitfinanzieren kann.
Umweltminister Albert Rösti wandte vergeblich ein, es gebe keinen Grund, die Finanzierung dem Bund aufzubürden. Die Bundesmittel für Revitalisierungen seien heute schon knapp. (awp/mc/ps)