Nationalratsbüro will zu CS-Übernahme eine PUK einsetzen

Nationalratsbüro will zu CS-Übernahme eine PUK einsetzen

Bern – Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) soll die Vorgänge rund um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und deren staatliche Absicherung untersuchen. Das hat das Nationalratsbüro einstimmig beschlossen.

Die PUK soll die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe im Zusammenhang mit der Übernahme der CS klären, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Der Antrag für die Einsetzung einer PUK geht nun ans Büro des Ständerates. Dieses hat als nächstes darüber zu entscheiden.

Ein Grundsatzentscheid
Zum Büro des Nationalrates gehören Nationalratspräsident Martin Candinas (Mitte/GR) sowie Eric Nussbaumer (SP/BL) und Maja Riniker (FDP/AG) als Vizepräsident und Vizepräsidentin der grossen Kammer, die vier Stimmenzählerinnen und -zähler sowie die Präsidentinnen und Präsidenten aller sechs Fraktionen an.

Das Nationalratsbüro habe einen Grundsatzentscheid für eine PUK gefällt, sagte Candinas der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Stimme das Ständeratsbüro zu, könne das Nationalratsbüro in einem nächsten Schritt den genauen Auftrag für die PUK formulieren.

Bevor sich eine PUK an die Arbeit machen kann, müssen beide Räte ihrer Einsetzung mit einem Bundesbeschluss zustimmen. Auch der Bundesrat wird vor der Einsetzung angehört.

Er gehe davon aus, dass das Plenum des National- und Ständerates noch nicht während der ausserordentlichen Session nach Ostern über die PUK diskutieren werde, sagte Candinas. Verlangt hatten die Session zur CS im April 118 Mitglieder des Nationalrats und sieben Mitglieder des Ständerates, wie ebenfalls am Montag bekannt wurde.

GPK des Ständerates aktiv
Abklärungen will bereits die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S). Sie will Aufschluss darüber erhalten, ob das Handeln der Bundesbehörden rechtmässig, zweckmässig und wirksam war.

Der parlamentarischen Oberaufsicht stellen sich laut Mitteilung «verschiedene Fragen», namentlich zur Aufsicht und zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung, zur bisherigen Aufsicht über die betroffenen Banken, zur Prüfung alternativer Lösungen, zur Anwendung von Notrecht sowie zum Risikomanagements des Bundes.

Mit der Angelegenheit befassen dürfte sich in der laufenden Woche die Schwesterkommission des Nationalrates, die GPK-N. Ende Mai sollen dann beide GPK über das weitere Vorgehen entscheiden, wie es am Freitag hiess. Dabei solle auch über die Haltung zu einer möglichen PUK entschieden werden.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter sprach sich am Wochenende in Interviews gegen die Einsetzung eine PUK aus. Eine erste Analyse habe sie bereits in Auftrag gegeben, sagte sie. Die Übernahme der CS durch die UBS mit staatlicher Absicherung verteidigte die Finanzministerin erneut als die beste aller Lösungen.

Zeugen befragen und Protokolle lesen
Eine PUK hat nach Angaben der Parlamentsdienste die gleichen Informationsrechte wie die Finanzdelegation und die Geschäftsprüfungsdelegation der Räte. Sie kann Zeugen und Zeuginnen befragen und darf Protokolle der Bundesratssitzungen einsehen.

Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Übernahme der CS durch die UBS am vergangenen Sonntag hatte die SP die Einsetzung einer PUK verlangt. Die Grünen schlossen sich der Forderung an, und auch die SVP zeigte sich später offen dafür. Vertreter weiterer Parteien blieben zurückhaltender und wollten zuerst die Ergebnisse der ausserordentlichen Session abwarten. (awp/mc/pg)

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