NR-Kommission lehnt zweite Etappe der Energiestrategie ab
Bern – Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) will vorerst nichts wissen von Lenkungsabgaben auf Strom und Brennstoffen. Sie hat das Klima- und Energielenkungssystem (KELS) einstimmig abgelehnt.
Die Kommission beantragt dem Nationalrat, auf die Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid war erwartet worden. Das Vorhaben hatte von Beginn weg einen schweren Stand und war bereits in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen.
Das KELS war als zweite Etappe der Energiestrategie 2050 gedacht. Die erste Etappe hat das Parlament verabschiedet, darüber wird voraussichtlich am 21. Mai abgestimmt. Das Massnahmenpaket beinhaltet unter anderem eine stärkere Förderung erneuerbarer Energien.
Ab 2021 möchte der Bundesrat das Fördersystem durch ein Lenkungssystem ablösen. Er legte dem Parlament eine Verfassungsänderung vor, die den Grundsatz regeln würde. Die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf präsentierte die Vorlage im Herbst 2015. Das Ziel des Bundesrates ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den Ausstoss von Treibhausgasen zu verringern.
Kein grundsätzliches Nein
Die Mehrheit der Nationalratskommission lehnt ein Lenkungssystem nicht grundsätzlich ab, wie es in der Mitteilung heisst. Die Instrumente, die der Bundesrat vorschlägt, beurteilt sie aber als «unzureichend, zu wenig differenziert und im aktuellen Marktumfeld wirkungslos». Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, das vorgeschlagene System würde der Wirtschaft schaden.
Die Kommissionsmitglieder sind sich laut der Mitteilung aber einig, dass mit Blick auf die Schwierigkeiten der Schweizer Stromproduzenten im gegenwärtigen Marktumfeld rasch tragfähige Lösungen gefunden werden müssen.
Suche nach anderem Modell
Sie werde sich umgehend mit der Frage nach dem geeigneten Modell für den Strommarkt beschäftigen, hält die Kommission fest. Im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes werde das Parlament zudem erste wichtige Entscheide zum Klimaschutz fällen.
Für die Förderung der erneuerbaren Energien beschloss das Parlament im Rahmen der ersten Etappe eine Befristung. Sollte das Parlament für die Zeit danach keine Massnahmen beschliessen, könnten die längerfristigen Ziele der Energiestrategie 2050 wohl nicht erreicht werden.
Ziel noch unklar
Vor ihrem Entscheid hatte die UREK Zusatzinformationen von der Verwaltung gefordert. Das Umweltdepartement legte in einem Bericht verschiedene Modelle dar. Zu klären ist demnach insbesondere, ob es primär um den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Unterstützung der Schweizer Produzenten gehen soll.
Wird der Strom aus erneuerbaren Energien nämlich mit einer niedrigeren Abgabe belastet, profitieren davon nicht die Schweizer Produzenten, sondern jene im europäischen Ausland. Ausländische Stromproduzenten schlechter zu stellen, würde gegen internationale Regeln verstossen.
Quoten oder Auktionen
Im Bericht wird auch das Quotenmodell diskutiert. Damit würden alle Lieferanten verpflichtet, einen Mindestanteil ihrer Elektrizität aus neuen erneuerbaren Energien zu liefern. Dieser würde über die Jahre kontinuierlich zunehmen.
Das Problem bei diesem Modell ist dasselbe: Beschränkt sich die Förderwirkung auf den inländischen Kraftwerkpark, werden ausländische Produzenten diskriminiert. Hinzu kommen weitere Schwierigkeiten. Ein Quotenmodell für neue erneuerbare Energien sei in der Schweiz eher ungeeignet, da nicht genügend Liquidität im Markt bestehe, heisst es im Bericht des Bundes.
Ein Auktionsmodell wiederum wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Zudem könnte die Wasserkraft in einem technologieneutralen Auktionsmodell nur profitieren, wenn sie im Vergleich zu den anderen Technologien kostengünstig zugebaut werden könnte. (awp/mc/ps)