Nationalratskommission will Inländervorrang prüfen

Grenzübergang Chiasso.

Das Tessiner (Grenzgänger-)Modell soll bei der SPK angehört werden: Grenzübergang Chiasso.

Bern – Das Feilschen um die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative geht in die nächste Runde. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat sich erstmals mit den Vorschlägen des Bundesrats befasst. Diese genügen ihr nicht.

Die SPK will die Vorlage aber nicht an den Bundesrat zurückweisen. Das hat sie klar abgelehnt, mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, wie Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte.

Bevor sie weiter über die Vorlage berät, verlangt die SPK indes zusätzliche Informationen von der Bundesverwaltung. Sie hat entsprechende Anträge angenommen. Die Bundesverwaltung soll einen Inländervorrang prüfen. Darunter verstünden alle etwas anderes, stellte Brand fest. Die SPK wolle nun wissen, was ein Inländervorrang genau beinhalten könnte.

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit einem Inländervorrang hatte die FDP ins Spiel gebracht. Die Bundeshausfraktion ist überzeugt, dass damit die Chancen auf eine Einigung mit der EU am grössten sind.

Auch Modell Ambühl prüfen
Ebenfalls offen ist die Kommission für das Modell, das der ehemalige Staatssekretär und heutige ETH-Professor Michael Ambühl für den Kanton Tessin erarbeitet hat. Es bezieht sich auf die Grenzgänger, könnte aber angepasst werden. Ambühl soll in der Kommission angehört werden.

Sein Modell sieht keine fixen Höchstzahlen für die Zuwanderung vor. Entscheidend wären stattdessen Messgrössen wie das Lohnniveau oder die Arbeitslosigkeit. Bei einer bestimmen Abweichung käme die Schutzklausel zur Anwendung. Diese würde gezielt in betroffenen Branchen oder Regionen angewendet.

Schutzklausel ohne Einigung als Plan B
Der Bundesrat sucht nach einer einvernehmlichen Lösung mit der EU. Bis zum «Brexit»-Referendum sind allerdings keine Zugeständnisse Brüssels zu erwarten. Doch die Zeit drängt, da die SVP-Masseneinwanderungsinitiative bis am 9. Februar 2017 umgesetzt werden muss. Für den Fall, dass bis dahin keine einvernehmliche Lösung vorliegt, hat der Bundesrat dem Parlament die Einführung einer einseitigen Schutzklausel vorgeschlagen.

Diese sieht vor, dass der Bundesrat auf Empfehlung einer Zuwanderungskommission Jahr für Jahr einen Schwellenwert für die Zuwanderung festlegt. Ist dieser am 1. Juli überschritten, führt er im Jahr darauf Höchstzahlen ein. Weil dabei auch die Arbeitslosigkeit und die Schwierigkeiten der Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung berücksichtigt würden, ist nach Ansicht des Bundesrats auch der Inländervorrang in der Regelung enthalten. (awp/mc/ps)

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