(Foto: Nestlé)
St. Gallen – Im Rechtsstreit um seine Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln hat Denner einen weiteren Etappensieg errungen und darf seine Kaspeln weiterhin verkaufen. Die Kapseln verletzten die Markenrechte von Nestlé nicht, entschied das St. Galler Handelsgericht. Der entsprechende Gerichtsentscheid ging am Dienstag beim Discounter ein, bestätigte Denner-Sprecherin Paloma Martino einen Bericht von Blick-online.
Den Ausschlag für den Gerichtsbeschluss zu Gunsten des Discounters gab ein Kurzgutachten, welches das Handelsgericht auf Weisung des Bundesgerichts in Auftrag gab. Das Handelsgericht geht gestützt auf das Gutachten zwar von der grundsätzlichen Schutzfähigkeit der eingetragenen Formmarke von Nestlé aus.
Keine Markenrechte verletzt
Es komme aber zum Schluss, dass die Denner-Kapsel die Markenrechte nicht verletze, sagte Martino. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Denner hat Kapseln verändert
Nespresso und Nestlé könnten das Urteil des Handelsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen. Die Denner-Sprecherin sieht darin aber kaum Chancen: «Wir haben vorsorglich unsere Kapseln weiterentwickelt.» Die neue Kapsel, welche sich in der Form vom bisherigen Modell unterscheide, sei seit zwei Wochen auf dem Markt. Nestlé müsste dagegen wieder ein ordentliches Verfahren anstreben.
Nestlé wartet ab
Nestlé äusserte sich am Abend in einer Mitteilung enttäuscht über den Entscheid, dass die Denner-Kapseln die Marke Nespresso nicht verletze. Hingegen sei das Unternehmen erfreut, dass das Gericht die dreidimensionale Schutzmarke nach Schweizer Recht bestätigt habe.
Der Entscheid habe keinen Einfluss auf die aktuelle Wettbewerbssituation auf dem Markt, hiess es. Da Denner offenbar bereits Änderungen am Design ihrer Kapseln vorgenommen habe, warte man mit dem Entscheid über weitere Schritte vorerst ab.
Verkaufsstopp im Jahr 2011
In der Hauptklage wirft Nespresso Denner vor, Markenrechte zu verletzen, weil der Discounter seit Dezember 2010 eigene Kaffeekapseln vertreibt, die mit Nespresso-Kaffeemaschinen kompatibel sind. Kaum auf dem Markt erwirkte Nestlé im Januar 2011 einen superprovisorischen Verkaufsstopp. Nach der Durchführung des vorsorglichen Verfahrens hob das Handelsgericht St. Gallen das Verkaufsverbot wieder auf.
Dagegen hatten Nespresso und Nestlé vor dem Bundesgericht rekurriert und teilweise Recht bekommen. Damit war der Ball wieder beim Handelsgericht, welches erneut über das Verkaufsverbot entscheiden musste. (awp/mc/pg)