Abstriche im Interesse einer tragfähigen Unternehmenssteuerreform
Bern – Das Parlament hatte bei der Unternehmenssteuerreform III über die Stränge geschlagen und dafür im Februar vom Volk die Quittung bekommen. Bund und Kantone haben nun Vorschläge für eine neue Vorlage erarbeitet. Die alten Fehler wollen sie dabei nicht wiederholen.
In der Parlamentsdebatte zur Unternehmenssteuerreform III war kaum von Ausgleich oder Kompromissen die Rede gewesen. Ganz anders am Donnerstag, als Finanzminister Ueli Maurer zusammen mit Kantonsvertretern den Bundeshausmedien die Eckwerte der sogenannten Steuervorlage 17 erläuterte.
Nach einer verlorenen Abstimmung gelte es, einen Kompromiss zu finden – oder anders gesagt, eine «mittlere Unzufriedenheit». Das glaubt Maurer erreicht zu haben: «Ein übereinstimmender Wille, ein mehrheitsfähiges Paket zu schnüren, ist vorhanden», sagte er.
Viele Forderungen erfüllt
Faktisch hat das Steuerungsorgan aus Bund und Kantonen die meisten Forderungen der Gegner aufgenommen. Eine davon ist die stärkere Gegenfinanzierung der Vorlage. Künftig sollen Dividenden auf Beteiligungen über 10% zu mindestens 70% zu besteuert werden, was Bund und Kantonen jährlich rund 400 Mio CHF zusätzlich einbringen würde.
Das hatte der Bundesrat schon bei der Unternehmenssteuerreform III vorgeschlagen, die Räte drückten die einheitliche Teilbesteuerung aber auf 60%. Der Vorschlag werde nicht allen gefallen, sagte Maurer. Aber das sei eben einer jener «schweizerischen Kompromisse».
Nicht allen gefallen dürfte auch die Idee, die Reform der Unternehmensbesteuerung sozial abzufedern: Die von den Unternehmen finanzierten Familienzulagen sollen um 30 CHF erhöht werden. Das Minimum für Kinderzulagen läge damit bei 230 CHF pro Monat, jenes für Ausbildungszulagen bei 280 CHF.
Laut Maurer erfüllen zehn Kantone diese Anforderungen bereits. Die zusätzlichen Kosten würden sich auf 320 Mio CHF belaufen. Mit der höheren Familienzulage will das Steuerungsorgan offenbar den Vorwurf entkräften, dass Unternehmen in Milliardenhöhe profitierten, während der Mittelstand die Zeche zahle.
Sargnagel gezogen
Einen weiteren Sargnagel hat das Steuerungsorgan aus der Vorlage gezogen, indem es die zinsbereinigte Gewinnsteuer gestrichen hat. Dieses Instrument sei am meisten kritisiert worden, sagte die baselstädtische Finanzdirektorin Eva Herzog.
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ermöglicht den Abzug eines fiktiven Zinses auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Diesen hatte das Parlament vor allem im Interesse des Kantons Zürich in die Vorlage eingefügt. In der Kampagne stellten die Gegner den Abzug als unstatthafte Bereicherung dar. Dass sich dessen Kosten kaum einschätzen liessen, hat der Unternehmenssteuerreform III zusätzlich geschadet.
Ebenfalls gelitten hatte die Vorlage unter dem Widerstand von Städten und Gemeinden. Diese fühlten sich übergangen, während einschneidende Sparmassnahmen auf sie zukamen. In der Steuervorlage 17 sollen sie in einer Klausel nun ausdrücklich berücksichtigt werden.
Eine Erwähnung stand schon in der Parlamentsdebatte zur Diskussion, fand aber keine Mehrheit. Daraus hat Maurer die Lehren gezogen: «Es ist wichtig für die Gemeinden und Städte, dass man sie bei der Gesetzgebung nicht vergisst», sagte er.
Als schädlich hatte sich auch die Unklarheit über die Umsetzung in den Kantonen erwiesen. Die Unternehmenssteuerreform war und ist nämlich als «Werkzeugkasten» konzipiert, aus dem sich die Kantone nach ihren Bedürfnissen bedienen können. Weil viele ihre Pläne bei der Abstimmung vom Februar noch nicht konkretisiert hatten, waren auch die Kosten unklar.
Dieser Fehler soll nicht noch einmal passieren: Die Kantone werden ihre Gesetzgebung nun parallel zum Bund anpassen. Wenn der Bundesrat im März oder April 2018 seine Botschaft zur Steuervorlage 17 vorlegt, soll auch die Umsetzung in den Kantonen bekannt sein.
Unveränderte Grundkonzeption
Die Grundkonzeption und die übrigen Elemente der Unternehmenssteuerreform bleiben erhalten, allenfalls mit leichten Anpassungen. Der internationale Druck, die kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abzuschaffen, hat nicht nachgelassen. Unverändert ist auch die volkswirtschaftliche Notwendigkeit, die betroffenen Unternehmen in der Schweiz zu halten.
Um das zu erreichen, sollen die Kantone die Gewinnsteuersätze auf breiter Front senken können. Den finanziellen Spielraum dafür gibt ihnen die Erhöhung des Anteils an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21,2%. Zusammen mit den Einnahmen aus der Dividendenbesteuerung spült das den Kantonen rund 1,3 Milliarde Franken in die Kassen.
Weitere Elemente der Unternehmenssteuerreform III will das Steuerungsorgan ebenfalls beibehalten: Der Aufwand für Forschung und Entwicklung soll zu 150% von den Steuern abgezogen werden können. Zudem sollen die Kantone eine Patentbox einführen müssen, in der Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten nur teilweise versteuert werden.
Die gesamte Entlastung darf aber höchstens 70% betragen. Zuvor waren es noch 80% gewesen. Insgesamt gehe es darum, die Ausfälle kleiner zu halten, sagte Herzog.
Der Bundesrat beschäftigt sich in den kommenden Wochen mit den Vorschlägen des Steuerungsorgans. Im Herbst ist eine Vernehmlassung geplant. Maurer hofft, die Vorlage noch 2019 in Kraft setzten zu können. Angewendet werden könnte diese wohl aber erst ab 2021. (awp/mc/upd/ps)