Bern – Nur wenigen Leuten dürfte 2021 aufgrund von neuen Gesetzen und Verordnungen mehr Geld zur Verfügung stehen. Aber viele werden von Anpassungen im Strassenverkehr betroffen sein. Wichtige Schritte in Richtung Gleichberechtigung sind die Einführung des Vaterschaftsurlaubs und des Geschlechter-Richtwerts für börsenkotierte Firmen.
Im kommenden Jahr feiert die Schweiz das Jubiläum 50 Jahre Frauenstimmrecht. Auf 1. Januar treten mit dem Vaterschaftsurlaub und dem Geschlechter-Richtwert für börsenkotierte Unternehmen zwei Gesetze in Kraft, die die Gleichberechtigung der Geschlechter weiter vorantreiben werden.
Zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub
Väter von neugeborenen Kindern können neu einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beziehen. Finanziert wird dieser über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dafür wird der EO-Beitragssatz von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht.
Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen soll auch das neue Gesetz zur Betreuung Angehöriger. In einem ersten Schritt wird ab Januar der Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker Kinder neu geregelt. Es geht dabei unter anderem um Lohnfortzahlungen für kurze Abwesenheiten berufstätiger Eltern.
Mehr Frauen in Chefetagen
Frauen sind in der Schweiz weiterhin kaum in Teppichetagen von Unternehmen vertreten. In grossen börsenkotierten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz soll das besser werden. Neu gilt ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent in der Geschäftsleitung. Werden Werte nicht eingehalten, müssen im Vergütungsbericht Gründe angeben und Massnahmen vorgeschlagen werden.
Nur Symbolcharakter hat die Senkung der Radio- und Fernsehgebühren für Haushalte von 365 auf neu 335 Franken im kommenden Jahr. Auch 93 Prozent der Firmen müssen weniger zahlen. Wer Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV bezieht, ist weiterhin von der Abgabe befreit.
EL: Vergütung für Wohnkosten angepasst
Wichtig für EL-Bezügerinnen und Bezüger dürfte sein, dass die Höchstbeträge für die Vergütung der Wohnkosten an die gestiegenen Mietzinsen angepasst und erhöht werden. Da dies letztmals vor zehn Jahren der Fall war, deckten die bisherigen Ansätze die Wohnkosten vieler EL-Bezügerinnen und Bezüger nur noch teilweise.
Zusätzliche Leistungen wird es beim Service Public von Post und öffentlichem Verkehr (öV) geben. öV-Reisende haben neu Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Sie erhalten mit Einzel- und Streckentickets ein Viertel des Fahrpreises zurück. Beträgt die Verspätung über zwei Stunden, ist es die Hälfte. Anspruch haben auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber.
Die Zustellung von Tageszeitungen durch die Post soll verbessert werden. In Gebieten ohne Frühzustellung muss ab Anfang Januar mindestens 95 Prozent der Tageszeitungen bis spätestens um 12.30 Uhr ausgeliefert sein. Und die Post ist grundsätzlich zur Hauszustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser verpflichtet.
Neue Verkehrsregeln
Am 1. Januar 2021 treten diverse neue Verkehrsregeln in Kraft, die die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen sollen. Zudem gelten neue Führerausweisregelungen.
Eine bestandene Theorieprüfung ist zum Beispiel zeitlich unbeschränkt gültig. Der Antrag auf Erteilung eines Lernausweises kann frühestens mit 17 statt 18 Jahren gestellt werden. Doch wer unter 20 ist und die praktische Fahrerprüfung machen will, muss mindestens ein Jahr mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben.
Blockierung einer Rettungsgasse wird bestraft
Bei Staus, stockendem Verkehr oder einem Unfall darf neu an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen und wieder Einschwenken bleibt verboten. Wer auf Autobahnen im Notfall keine Rettungsgasse bildet, wird gebüsst. Und bis 12-Jährige dürfen mit dem Velo auf dem Trottoir fahren.
Eine Neuerung gibt es auch bei Autobahnraststätten. Sie dürfen alkoholische Getränke ausschenken und verkaufen. Die Aufhebung des seit 1964 bestehenden Verbots wird damit begründet, dass sich die Verfügbarkeit von Alkohol seit damals stark verändert hat.
Mehr Schutz
Einige neue Gesetze stehen explizit in Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit von Teilen der Bevölkerung. So wollen die Kantone den Kampf gegen Cyber- und Pädokriminalität besser koordinieren. Sie haben mit den Polizeikommandanten eine Vereinbarung für ein Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität (Nedik) getroffen.
Mitglieder der Bundesversammlung sollen noch besser geschützt werden können. Bei Bedarf können für Privatdomizile von Parlamentsmitgliedern Schutzmassnahmen ergriffen werden. Bisher war dies lediglich für Privatdomizile von Bundesrätinnen oder Bundesräten sowie exponierte Angestellte des Bundes möglich.
Anbieter von Fernmeldediensten sind neu verpflichtet, Kundinnen und Kunden nicht nur vor unlauterer Massenwerbung, sondern auch vor unlauterer Werbung zu schützen. Dazu gehören Werbeanrufe von einer nicht im Telefonverzeichnis registrierten Nummer. Die Anbieter sind zudem verpflichtet, über die Roaming-Tarife zu informieren. (awp/mc/pg)