Bern – Kantonale Kontrollorgane sollen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit bessere Instrumente zur Verfügung haben. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen.
Die Änderungen haben zum Ziel, den Austausch zwischen den beteiligten Behörden zu verbessern, wie der Bundesrat schreibt. Verdachtsmeldungen sollen auch an Sozialhilfe-, Einwohner- oder Zollbehörden gehen. Meldung wird auch erstattet, wenn gegen die Vereinbarungen in einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verstossen wird.
Kern der Vorlage ist die Unterbindung des «Putzfrauentricks», um Steuern zu sparen. 2008 war ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Löhne und AHV auch für Privathaushalte eingeführt worden. Damit sollte Schwarzarbeit in privaten Haushalten verhindert werden. Der Bundesrat stellte aber dann fest, dass das Verfahren auch benutzt wurde, um bei den Steuern Vorteile herauszuholen.
Im revidierten Gesetz wurde nun das Verfahren verschärft. So sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie im Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder von dem Verfahren ausgeschlossen. (awp/mc/ps)