Bern – Der Eigenmietwert soll abgeschafft und durch ein neues System der Wohneigentumsbesteuerung abgelöst werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) ist auf einen Gesetzesentwurf dazu eingetreten und hat erste Einzelheiten beschlossen.
Die WAK will die Detailberatung im Februar abschliessen und voraussichtlich im März die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Arbeiten gehen auf eine parlamentarische Initiative zurück. Der Eigenmietwert ist der Betrag, den Personen mit selbst bewohntem Wohneigentum versteuern müssen, weil sie Geld einnehmen könnten, wenn sie das Haus oder die Wohnung vermieten würden.
Im Gegenzug können heute Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden. Das führt zu einer im internationalen Vergleich hohen Verschuldung der Privathaushalte. Aus Sicht der Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat wird die Besteuerung des Eigenmietwerts zudem von weiten Kreisen als ungerecht empfunden.
Weniger Abzüge
Künftig soll der Eigenmietwert am Hauptwohnsitz nun nicht mehr besteuert werden. Für Zweitliegenschaften soll die Besteuerung des Eigenmietwerts dagegen beibehalten werden. Im Gegenzug sollen die Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können. Auf Bundesebene sollen zudem weder Energiespar- noch Umweltabzüge noch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulässig sein. Die Kantone sollen solche Abzüge in ihrer Steuergesetzgebung weiterhin vorsehen können.
Diesen Punkten habe die WAK vorbehaltlos zugestimmt, heisst es in der Mitteilung. Zum Schuldzinsenabzug hat sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Varianten beauftragt.
Frühere Versuche gescheitert
In den letzten Jahren sind verschiedene Anläufe gescheitert, den Eigenmietwert abzulösen. 1999 lehnte das Stimmvolk die Initiative «Wohneigentum für alle» ab. 2004 scheiterte ein Systemwechsel, der im Steuerpaket 2001 vorgesehen war, 2012 die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter».
Bei einem Ja zur letzten Initiative hätten Rentnerinnen und Rentner den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen. Zwar hätten sie dann auch die Schuldzinsen nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Weiterhin abziehbar wären aber Unterhaltskosten sowie Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen gewesen.
Seither standen diverse parlamentarische Vorstösse zur Diskussion, darunter eine Motion von Hauseigentümer-Präsident und Nationalrat Hans Egloff (SVP/ZH). Der Vorstoss verlangte, dass Wohneigentümer zwischen Eigenmietwert und Abzugsmöglichkeiten wählen dürfen. Er scheiterte aber im Parlament. (awp/mc/pg)