Neues Bundesgesetz soll Arbeitsbedingungen in Pflege verbessern

Neues Bundesgesetz soll Arbeitsbedingungen in Pflege verbessern
(Foto: AdobeStock / Unibas)

Bern – Der Bundesrat hat entschieden, wie er die zweite Etappe der 2021 vom Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative umsetzen will. Er beabsichtigt, dies mit einem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu tun.

Das Gesetz soll die Bedingungen in zentralen Punkten verbessern und vereinheitlichen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Dazu gehört, dass Pflegende prinzipiell Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus erhalten sollen.

Auch schlägt der Bundesrat vor, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von heute 50 auf neu 45 Stunden zu senken. Die Normalarbeitszeit soll künftig zwischen 38 und 42 Stunden pro Woche betragen. Damit will der Bundesrat die Gesundheit der Pflegenden schützen.

Insgesamt zielt die Landesregierung mit dem Gesetz darauf ab, dass Pflegefachleute länger im Beruf bleiben. Der Entwurf des Erlasses, der weitere Massnahmen umfasst, geht bis Ende August in eine Vernehmlassung.

Ebenfalls geplant: GAV-Verhandlungspflicht
Mit dem neuen Bundesgesetz könne der Bund die Arbeitsbedingungen in der Pflege nur in einzelnen Punkten verbessern, sagt die Landesregierung. Zusätzlich seien Anstrengungen durch die Arbeitgeber, die Sozialpartner und die Kantone erforderlich.

Der Bundesrat will deshalb die Sozialpartner mit dem neuen Entwurf dazu verpflichten, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Die Regierung schickt dazu zwei Varianten in die Vernehmlassung.

Gemäss Variante eins soll es zulässig sein, in einem GAV von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abzuweichen. Variante zwei sieht vor, dass die neuen Vorgaben nicht unterschritten werden dürfen. Der Bundesrat zieht Variante eins vor.

Mehrkosten noch nicht abschätzbar
Eine gesetzlich fixierte Normalarbeitszeit gebe es derzeit in der Pflege nicht. Das sagte Corina Müller Könz, Ressortleiterin Arbeitnehmerschutz des Staatssekretariats für Wirtschaft, an einer Medienkonferenz am Mittwoch in Bern. Das neue Gesetz werde in diesem Bereich eine Neuerung darstellen. Der Bundesrat werde in einer Verordnung eine Spannbreite festlegen.

Wöchentliche Normalarbeitszeiten und tiefere Höchstarbeitszeiten: Das könnte zu Mehrkosten führen. Die Kosten der zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative seien aber noch nicht abzuschätzen, sagte Salome von Greyerz, Leiterin Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe im Bundesamt für Gesundheit. Das hänge von den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und der Umsetzung des Gesetzesprojekts ab.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, mit der Alterung der Bevölkerung werde sich der Bedarf an Pflegepersonal noch erhöhen. Es gelte, die Pflegenden zu unterstützen, um zu verhindern, dass sie ihren Beruf verliessen.

Erste Etappe der Initiativ-Umsetzung startet
Bereits im Juli dieses Jahres starten Bund und Kantone die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative. Sie wollen damit zu mehr Pflegefachleuten in der Schweiz kommen. Die erste Etappe besteht deshalb aus einer Ausbildungsoffensive und besteht aus drei Teilen.

Erstens unterstützen die Kantone Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die praktische Ausbildungsplätze für diplomierte Pflegefachkräfte anbieten, finanziell. Zweitens können sie Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, bei Bedarf finanziell unterstützen. Drittens erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

Insgesamt wollen Bund und Kantone dafür knapp eine Milliarde Franken aufwenden. Grundlage für die Ausbildungsoffensive ist ebenfalls ein neues Gesetz, das der Bundesrat auf den 1. Juli in Kraft setzt.

Um ein weiteres Anliegen der Initiative zu erfüllen, können Pflegefachpersonen ab dem 1. Juli ausserdem bestimmte Leistungen ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Dazu wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung entsprechend angepasst. (awp/mc/pg)

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