Gesetz soll Abkommen mit Abgeltungssteuer regeln
EFD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Die Abgeltungssteuer und die Legalisierung von ausländischem Schwarzgeld sollen im Schweizer Recht verankert werden. Der Bundesrat will ein Gesetz schaffen, um die Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien umzusetzen und die Basis für weitere Abkommen zu schaffen. Zur Beilegung des Steuerstreits hat die Schweiz mit Deutschland und Grossbritannien neue Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Die Verträge sehen vor, dass Schweizer Banken auf den Kapitalerträgen von deutschen Kunden eine Abgeltungssteuer einziehen. Geregelt werden auch die unversteuerten Altgelder. Das Abkommen mit Deutschland wurde vor einer Woche unterzeichnet, jenes mit Grossbritannien ist erst paraphiert. Die Abkommen seien zwar direkt anwendbar, teilte das Finanzdepartement ((EFD) am Freitag mit. Dennoch brauche es für die Umsetzung ein Gesetz über die internationale Quellenbesteuerung, das der Bundesrat bis zum 18. November in die Vernehmlassung schickt.
Gesetz auch für Abkommen mit anderen Staaten anwendbar
Das Gesetz ist so formuliert, dass es auch für Abkommen mit anderen Staaten anwendbar ist, mit denen die Schweiz eine Abgeltungssteuer vereinbart. Die Ausdehnung auf andere Staaten ist auch der Wille des Bundesrates; einige Staaten – vor allem die USA – wollen jedoch offiziell nichts von der Abgeltungssteuer wissen. Geregelt wird im neuen Quellenbesteuerungs-Gesetz etwa, wie das Verfahren um die Abgeltungssteuer organisiert wird, welche Rechtswege bestehen und welche Strafen drohen. Dabei richten sich die Regelungen nach den bereits bekannt gewordenen Details zum Abkommen mit Deutschland. Die Höhe der Abgeltungssteuer – 26,375% für deutsche Kunden – und der Prozentsatz der Nachsteuer für die Regularisierung wird pro Land bestimmt.
Kontoinhaber bleiben anonym
Festgelegt wird, dass die Steuerverwaltung bei der Abgeltungssteuer als Drehscheibe fungiert: Sie erhält von den betroffenen Banken vierteljährlich den Steuerbetrag, den sie an die ausländischen Staaten überweist. Die Kontoinhaber bleiben dabei anonym. Die Vertragspartner dürfen aber zur Kontrolle in einer beschränkten Anzahl Fälle nachfragen, ob eine bestimmte Person ein Konto in der Schweiz besitzt. Für genauere Angaben müssten die Staaten aber über die Amtshilfe gehen. Wie viele Informationsgesuche gestellt werden, wird die Öffentlichkeit jedoch nicht erfahren. Mit der Geheimhaltung soll vermieden werden, dass im Vertragsstaat öffentlicher Druck entsteht, die Anzahl vollständig auszuschöpfen.
Vorauszahlung in Abwicklungsgesellschaft
Zur Sicherstellung der Schwarzgeld-Legalisierung müssen die Banken ausserdem einen Vorauszahlung leisten, im Fall von Deutschland sind dies 2 Mrd CHF. Mit Grossbritannien wurden 500 Mio CHF vereinbart. Im Gesetz wird nun erstmals festgelegt, wie die Banken unter sich den Betrag aufteilen sollen. Jede Bank soll anteilsmässig so viel beitragen, wie sie zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Abkommensverhandlungen an unversteuerten Geldern verwaltet hat. Damit soll verhindert werden, dass die Banken Kundengelder abschieben, nachdem ein Abkommen absehbar geworden ist, um so ihren Betrag tiefer zu halten. Die Banken sollen zur Koordination der Vorauszahlung eine Abwicklungsgesellschaft gründen. Die Einzahlungen erfolgen als Darlehen der Banken, wobei der Bundesrat den Zins festlegen soll. Fällt eine Bank aus, haften die übrigen für deren Zahlungen.
Steuerausfälle
Für die Umsetzung der Abgeltungssteuer und Legalisierung in der Verwaltung rechnet der Bund mit Kosten für Personal und Infrastruktur von rund 6,5 Mio CHF pro Jahr. Deutlicher grösser ist der Ausfall durch Änderungen bei der Zinsbesteuerung mit der EU, bei der die Schweiz bisher ein Viertel einbehielt. Gegenüber Deutschland und Grossbritannien kommt nicht mehr die Zinsbesteuerung, sondern die Abgeltungssteuer, zum Tragen. Weil die Schweiz damit auf den Rückbehalt verzichtet, entgehen dem Bund 37 Mio und den Kantonen 4 Mio CHF. (awp/mc/upd/ps)