Bern – Der Bundesrat will die Rückzahlungsfrist für die vom Bund verbürgten Kredite nicht von fünf auf acht Jahre verlängern. Er möchte auch nicht festschreiben, dass der Nullprozentzins auf Bürgschaften beibehalten wird. Entsprechende Vorstösse empfiehlt er zur Ablehnung.
Die Regierung hat am Freitag verschiedene von den Kommissionen verabschiedete Vorstösse für die ausserordentliche Session behandelt. Darunter sind Änderungsvorschläge für für die vom Bund verbürgten Kredite.
Flexibel bleiben
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats und die Finanzkommissionen beider Räte verlangen beispielsweise, dass der Zinssatz von Überbrückungskrediten bis zu 500’000 Franken auch nach dem ersten Jahr bei null Prozent liegt. Dieses Versprechen will der Bundesrat nicht abgeben.
Die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer profitierten bereits heute von sehr attraktiven Kreditkonditionen, schreibt der Bundesrat. Das Zinsumfeld könne sich in den nächsten Jahren unter Umständen massiv verändern. Die Verordnung müsse den möglichen Marktentwicklungen Rechnung tragen.
Würde der Zinssatz über Jahre hinaus auf 0,0 Prozent fixiert, bestehe das Risiko, dass sich die Banken bei einem sich verändernden Zinsumfeld gezwungen sähen, den Amortisationsdruck auf die Kreditnehmer zu erhöhen oder den Kredit vor Ablauf der Laufzeit zu künden. Allerdings macht der Bundesrat klar: «Es ist aus heutiger Sicht keineswegs unwahrscheinlich, dass der Zinssatz unverändert bei 0,0 Prozent bleibt.»
Fünf Jahre als Kompromiss
Eine Absage erteilt der Bundesrat auch dem Anliegen der nationalrätlichen Wirtschaftskommission sowie der beiden Finanzkommissionen, die Rückzahlungsfrist für Covid-19-Überbrückungskredite auf acht statt nur fünf Jahre zu verlängern. Diese sei ein ausgewogener Kompromiss. Bei einer zu kurzen Laufzeit würden die Kreditnehmer über Gebühr belastet, bei einer zu langen Laufzeit vergrösserten sich die Risiken für den Bund, schreibt der Bundesrat.
Die heutige Regelung sei für ein mittelfristig überlebensfähiges Unternehmen wirtschaftlich verkraftbar. Der Bundesrat ist hingegen bereit, im Rahmen der Überführung der Verordnung ins ordentliche Recht Massnahmen für den Einzelfall zu prüfen.
Missbräuche nicht wahrscheinlich
Nichts wissen will der Bundesrat ferner von erweiterten Einsichtsrechten in die Geschäftsbücher der Kreditempfänger für die Bürgschaftsgenossenschaften. Die nationalrätliche Finanzkommission hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will mit einer Motion zudem den missbräuchlichen oder mehrfachen Bezug von staatlichen Unterstützungsleistungen rigoros unterbinden. Der Bundesrat hält dieses Anliegen bereits für erfüllt.
Für Überbrückungskredite beantragt der Bundesrat dem Parlament 40 Milliarden Franken. Der Bund verbürgt Kredite bis 500’000 Franken zu 100 Prozent, solche bis 20 Millionen Franken zu 85 Prozent. 30 Milliarden davon hat die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) als Vorschuss bewilligt. Die Finanzkommissionen von National- und Ständerat beantragen, diesen Kredit anzunehmen.