NR-Kommission im Grundsatz für AIA
Bern – Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) ist im Grundsatz damit einverstanden, dass das Bankgeheimnis für ausländische Kunden aufgehoben wird. Sie ist auf die Vorlagen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) eingetreten. Über die Details hat sie noch nicht entschieden.
Mit 16 zu 6 Stimmen hat die WAK einen Antrag abgelehnt, nicht auf die Vorlagen einzutreten. Auch ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat scheiterte, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Die Mehrheit der Kommission erachtet es als zentral für den Finanzplatz Schweiz, den international anerkannten AIA-Standard rasch einzuführen. Damit könne die Steuerkonformität gewährleistet und der Marktzugang sichergestellt werden, heisst es in der Mitteilung. In der Vernehmlassung hatte sich einzig die SVP gegen den automatischen Informationsaustausch gestellt.
Daten gehen an ausländische Behörden
Mit dem AIA müssten Banken Finanzdaten von Kunden, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese würden die Informationen periodisch an die ausländischen Behörden weiterleiten.
Vorerst geht es um die rechtlichen Grundlagen für den AIA. Später wird das Parlament über Abkommen mit Staaten entscheiden können. Bisher hat die Schweiz Abkommen mit der EU und mit Australien unterzeichnet. In der Nationalratskommission ist umstritten, ob die einzelnen AIA-Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollten.
Ausnahmen für Schweizer im Ausland
Die Kommissionsminderheit, die für Rückweisung plädierte, möchte den Bundesrat beauftragen, verschiedene Punkte anzupassen. Dabei geht es unter anderem um Schweizerinnen und Schweizer mit Bankkonto im Ausland, die ebenfalls vom Informationsaustausch betroffen wären.
Nach dem Willen der Minderheit sollen die Schweizer Steuerbehörden die Daten, die sie aus dem Ausland erhalten, nur bei begründetem Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug verwenden dürfen. Die Detailberatung nimmt die Kommission an der nächsten Sitzung im August auf.
Neben dem AIA ist auch der spontane Informationsaustausch vorgesehen. Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder ausschliesslich auf deren Ersuchen hin. Geht es nach dem Bundesrat, werden die Steuerbehörden künftig von sich aus aktiv, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte. (awp/mc/ps)